Die Ermittlungen zeigten, dass viele Gegenstände aus dem Haus entwendet wurden. Neben diversen Werkzeugen auch Erinnerungsstücke der Familie. Darunter Porzellan, wertvolle Modellbauteile, Geschirr aus Kriegszeiten und Schmuck. Der Angetroffene hatte zwei Uhren bei sich, die er dem 31-Jährigen sofort zurückgab.
Dem Eigentümer ging es nicht darum, Geld zurückzubekommen. Viele der gestohlenen Dinge seien nicht zu bezahlen und unwiederbringlich, Erbstücke eben. „Es tut halt weh, mit den emotionalen Sachen. Die haben einfach alles durchwühlt und sich bedient“, sagt der Bergkamener im Amtsgericht Kamen.
Dort wurde dem 29-Jährigen Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte erklärte, Fan von „Lost Places“ zu sein. Der merkwürdige Wuchs eines Baumes im Garten des Hauses habe sein Interesse geweckt.
Eine Terrassentür sei offen gewesen, er habe nicht anders gekonnt als hineinzugehen. Er selbst habe die Tür nicht aufgehebelt und er sei allein gewesen. Werkzeug habe er nicht entwendet, wohl aber zwei Uhren. Als Geschenk für seine Freundin, zum Einjährigen. „Eine dumme Idee“, gab der Angeklagte zu.
Ein als Zeuge geladener Polizist bestätigte zwar, dass die Terrassentür aufgebrochen worden war, konnte aber den Zeitpunkt nicht bestimmen. Der Hauseigentümer ging im Zeugenstand davon aus, dass die Tür schon länger aufgebrochen war. Denn all das Diebesgut hätte nicht auf einmal abtransportiert werden können.
Zudem habe innen hinter der Tür eine Regenpfütze gestanden. Das lege nahe, dass die Tür schon länger offen gestanden habe. Für das Gericht machte das aus dem Einbruchsdiebstahl einen einfachen Diebstahl. Der Richter verurteilte den einschlägig vorbestraften 29-Jährigen zu 800 Euro Geldstrafe. Für den Arbeitslosen bedeutet das etwa drei Monatseinkommen.