Die immense Population fiel erst bei einer Zählung wenige Monate vor Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt auf, bei der 425 Kammmolche und dazu noch 49 ebenfalls geschützte Kreuzkröten entdeckt wurden. Seither streiten hiesige Naturschützer, der Kreis Unna, der Landesbetrieb und mit ihnen auch die Politik über das nun gebotene Vorgehen.
Tatsache ist: Straßen.NRW hat mittlerweile Durchlässe unter der neuen Fahrbahn eingeplant, aktuell verhindern temporäre Schutzzäune, dass die Amphibien bei ihrer Hinwanderung zum nahe gelegenen Schwanenweiher (östlich der Baustelle) sowie bei der Rückwanderung von diesem Laichgewässer in die Landlebensräume ab nächstem Juni einer größeren Gefahr ausgesetzt sind.
Durchlässe auch unter der K16 hatte der Kreis Unna ins Spiel gebracht, nachdem der Kammmolch wegen der Baustelle nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße ein Ausweichquartier gesucht und gefunden hat. Die Kosten dafür hätte er gern dem Landesbetrieb in Rechnung gestellt.
Dieser aber ist nun offenbar zu der Erkenntnis gelangt, dass der Bau von Verbindungswegen unterhalb der bestehenden Fahrbahn gar nicht möglich ist. Stattdessen, so heißt es in der Antwort der Landesregierung, wolle der Bauherr an der Schaffung eines zusätzlichen Lebensraumes für die Kammmolche „mitwirken“.
Die Tiere sollen südlich des Schwanenweihers einen Schutzraum bekommen. Dieser sei dann an bestehende Habitate angebunden. Auch die Schaffung des Ersatzhabitats war ein Vorschlag des Kreises Unna mit seiner unteren Naturschutzbehörde. Aus einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche soll eine „extensive, möglichst feuchte Grünlandfläche“ werden. Das Areal müsste vom RVR erworben werden.
Laut der Landesregierung soll der Rest der wegen der L821n überbauten Wiese erhalten bleiben und aufgewertet werden. Der fertiggestellte Straßenkörper werde, hin zum Schwanenweiher, eine „ortsfeste Amphibienleiteinrichtung“ erhalten. Ein Einwandern von Amphibien auf die Fahrbahn werde so verhindert. Solch Leiteinrichtungen seien zudem für einen Abschnitt der K16 geplant.
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung sämtlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen beabsichtigt der Landesbetrieb demnach, ein mehrjähriges Monitoring durchzuführen. Damit will die Behörde überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind und ob gegebenenfalls nachgebessert werden muss.