Entstanden seien die Fehlbeträge hauptsächlich durch weggebrochene Gewerbesteuereinnahmen und weniger Einnahmen aus dem gemeindlichen Anteil der Einkommens- und Umsatzsteuer. Hinzu kamen Kosten für Sicherheitsdienste zur Eingangskontrolle, Reinigungsleistungen, Desinfektionsmittel und mehr für die städtischen Gebäude.
„Wir sind verpflichtet, diese Differenzen zu isolieren“, spricht Schäfer das „Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte“, kurz „NKF-CUIG“, an. Dieser „Bilanzierungskniff“ soll dazu beitragen, dass die Kommunen wegen der Pandemiekosten und der Effekte des Krieges nicht in die Überschuldung rutschen. Das gilt ebenso für die kommenden Jahre bis 2025. Dann muss sich die Stadt entscheiden, ob sie die aufsummierten Mehraufwendungen direkt ausbuchen möchte oder den Betrag maximal 50 Jahre lang abschreibt. Letzteres würde jedoch bedeuten, die Last kommenden Generationen aufzubürden.
Noch immer sei Corona für die Kommunen eine finanzielle Belastung, sieht auch NRW-Ministerin Ina Scharrenbach. „So ist beispielsweise in den Gesundheits- beziehungsweise Ordnungsämtern noch immer ein erhöhter Personaleinsatz zu verzeichnen“, sagt die Christdemokratin. Mit den nun verteilten 500 Millionen Euro federe das Land die finanziellen Folgen der Pandemie für die Kommunen ab.
Die Landesregierung geht derzeit nicht davon aus, dass die Steuereinnahmen noch mal aufgrund der Pandemie zurückgehen. Dazu haben schließlich vor allem die Lockdowns 2020 und 2021 beigetragen. Die Mitglieder schätzen, dass die coronabedingten Belastungen nun relativ gleichmäßig sind und entsprechend der Bevölkerung die Budgets der Kommunen strapazieren. Daher wird der Zuschuss nach der Einwohnerzahl (Stichtag 30. Juni 2022) berechnet.
Die 500 Millionen Euro für die 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden aus dem Corona-Rettungsschirm finanziert. Darauf hatten sich die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag in der vergangenen Woche geeinigt. Kleine Kommunen mit wenigen Einwohnern erhalten mindestens 300 000 Euro.