Vergewaltigung in Bergkamen
„Brutale, unfassbare Gewalt“: Lange Haftstrafe für Vergewaltiger von Schülerin (15) gefordert
Im Prozess um die brutale Vergewaltigung einer 15-jährigen Schülerin in Oberaden wurden am Dienstag im Dortmunder Landgericht die Plädoyers gehalten. Härter als von der Staatsanwaltschaft beantragt, könnte man den Angeklagten kaum bestrafen.
Dortmund/Bergkamen – Schädelbasisbruch, Frakturen des Nasenbeins, der Augenhöhle, der Stirnhöhle und des Daumens: Als Staatsanwältin Heike Sudhaus-Coenen in ihrem Plädoyer noch einmal auf die Verletzungen der 15-Jährigen zu sprechen kam, war es mucksmäuschenstill in Saal 23. „Ich habe selten einen Vergewaltigungsfall bearbeitet, bei dem derart schlimme Folgen zu beklagen waren“, sagte die Staatsanwältin. Schlimm ist in ihren Augen aber noch ein anderer Umstand.
Der Angeklagte ist kein Ersttäter, sondern hat schon einmal eine Frau in gleicher Weise attackiert – 2012 in Kamen. Dort konnte das Opfer zum Glück mit letzter Kraft um Hilfe rufen und den Täter so in die Flucht schlagen. Doch auch diese Frau erlitt schwerste Verletzungen am Kopf. „Was in beiden Fällen vorgefallen ist, ist brutale, unfassbare Gewalt aus dem Nichts heraus“, sagte Sudhaus-Coenen. Ihr Antrag hätte deshalb auch härter kaum ausfallen können: zwölf Jahre Haft, Unterbringung des Angeklagten in einer Alkoholtherapie und anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Vergewaltigung einer Schülerin: Opfer leidet dauerhaft unter den Folgen des Übergriffs
Die beiden Nebenklage-Anwältinnen Henriette Lyndian und Christiane Krause-Schumann sahen das ganz genauso. Krause-Schumann, die das 15-jährige Mädchen und deren Eltern aus Oberaden vertritt, brachte es auf den Punkt: „Der Täter wird hier eine zeitlich begrenzte Strafe erhalten. Das Opfer hat wieder einmal lebenslang bekommen.“
Ihrer Ansicht nach wird das Mädchen dauerhaft an den Folgen des brutalen Übergriffs aus Juli 2019 leiden. Und das nicht nur, weil sie ihren zertrümmerten Daumen nie wieder voll einsetzen können wird. Verteidiger Axel von Irmer hielt dagegen eine Gesamtstrafe von sechs Jahren Haft für ausreichend. Und während auch er sich für eine Alkoholtherapie stark machte, nannte er die Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung „nicht gegeben“. Nicht jeder, der „aus dem Gebüsch springt, um Frauen anzugreifen, gehört dauerhaft weggesperrt“, sagte er.
Das Urteil soll am 3. Dezember gesprochen werden. Zuvor soll dem Angeklagten noch einmal die Gelegenheit gegeben werden, selbst etwas zu den Vorwürfen zu sagen
In einem weiteren Vergewaltigungsprozess ist ein Bergkamener jetzt zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.