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Beweise für Einbruch fehlen: Männer freigesprochen

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Von: Jana Peuckert

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Symbolbild Urteil Gericht Justiz
Im Amtsgericht Kamen mussten sich die Männer verantworten. © Mediasuite

Zwei Männer stehen unter dem Verdacht, versucht zu haben, in ein leer stehendes Gebäude der Ruhrkohle-AG an der Rathenaustraße in Bergkamen einzubrechen. Polizisten griffen sie am Tatort auf, bestraft wurden die Männer aber nicht.

Bergkamen/Kamen – Während seiner Schicht nimmt ein 23-jähriger Wachmann am Abend des 3. Juni vergangenen Jahres ein Geräusch wahr. Schnell ist die Quelle gefunden: Ein Mann versucht vergeblich, durch die Vordertür in das Gebäude einzudringen. Schließlich schlägt er ein Fenster ein, um hinein zu kommen. Der Sicherheitsmitarbeiter gibt sich zu erkennen, woraufhin der Ertappte flieht. Vor dem Haus steht ein Auto mit zwei 28 und 35 Jahre alten Männern an Bord. Sie werden verhaftet und müssen sich wegen versuchten Einbruchdiebstahls im Amtsgericht Kamen verantworten.

Beide schweigen dort. Der Wachmann gibt im Zeugenstand an, die Angeklagten zwar gesehen zu haben, allerdings nur im Auto, nicht am Haus. „Ich konnte Ihnen beiden heute nicht nachweisen, an einem Einbruchdiebstahl beteiligt gewesen zu sein“, erklärt der Richter, nachdem er die Männer freigesprochen hat. Fest stehe lediglich, dass sie vor Ort waren. Der Zeuge hatte angegeben, dass der dritte Mann ausgestiegen sei, um zu urinieren. Möglicherweise, so der Richter, hatte er dabei das Gebäude betrachtet und sich spontan zu dem Einbruch entschieden. Dann hätten die Angeklagten gar nichts von dem Plan gewusst.

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