Aufgrund einer Straßenverkehrsgefährdung verliert der Angeklagte seine Fahrerlaubnis. Dennoch setzt er sich in der Nacht auf den 24. Juli vergangenen Jahres auf sein Moped, fährt durch Bergkamen und auf der Hochstraße direkt in eine Polizeikontrolle.
Die Beamten stellen nicht nur die fehlende Fahrerlaubnis, sondern auch 1,69 Promille fest. Nach der Blutentnahme auf der Polizeiwache fährt der Bergkamener von dort wieder mit seinem Moped los. Das bleibt den Polizeibeamten, die den Mann im Auge behalten hatten, nicht verborgen.
Er sei Autohändler und habe im Juli viel Stress nach drei Autoverkäufen gehabt, erklärte der 45-Jährige im Amtsgericht Kamen. Immer wieder hätten sich die Kunden wegen Mängeln gemeldet. „Irgendwann hat man die Schnauze voll.“ In der Tatnacht habe er mit Kollegen zusammengesessen.
1100 Euro Strafe muss der Bergkamener wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit zahlen. Viel härter traf ihn eine einjährige Fahrerlaubnissperre. Das konnte der Richter verstehen: „Ein Autohändler ohne Fahrerlaubnis ist wie ein Maurer ohne Kelle.“ Nach Ablauf der Sperre muss der 45-Jährige eine medizinische und psychologische Prüfung bestehen, um fahren zu dürfen. „Nicht ganz einfach zu bestehen“, so der Vorsitzende.