„Ich habe diese Pakete nicht bestellt“, stritt der Vermieter den Vorwurf im Amtsgericht Kamen ab. Der Richter zweifelte an der Aussage. Denn Ermittler waren bei der Rückverfolgung der Kundenkonten auf E-Mail-Adressen gestoßen, die dem Bergkamener zugeordnet werden konnten. „Die sind mir beide nicht bekannt“, gab der 52-Jährige an. Er vermutete, dass der Account gekapert und seine persönlichen Daten verwendet wurden.
Die Mieterin war als Zeugin geladen. Sie bestätigte das angespannte Verhältnis. Bereits mehrfach hätten sie sich vor Gericht getroffen. Angefangen habe alles, nachdem der Angeklagte das Haus ersteigert hatte. Danach habe er die alten Mietverträge ändern wollen. Darauf hatte sich die Mieterin nicht eingelassen. „Seitdem ist nur Mobbing angesagt bei mir“, so die Zeugin. Erst habe sie keine Heizung in ihrer Wohnung bekommen, dann hätten alle neue Klingelknöpfe und Briefkästen bekommen – nur sie nicht. Sie habe eine tote Ratte in ihrem Keller gefunden und ihre Waschmaschine sei kaputt gewesen. In fast allen Punkten sei sie gegen den Vermieter vor Gericht gezogen.
Bis auf die Sache mit der Waschmaschine sei sie jedes Mal als Gewinnerin aus den Verhandlungen gegangen. Aufgrund der Vorgeschichte vermutete die 58-Jährige, dass der Angeklagte hinter den Paketen steckte. Insgesamt habe sie mehr als 100 erhalten. „Die Fahrer haben sich schon bei mir beschwert“, erklärte die Bergkamenerin. Der Chef eines Paketdienstes habe sogar weitere Lieferung an sie verweigert, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Die Pakete seien unterschiedlichen Inhalts gewesen. Zum Beweis hatte die Frau zwei vollgepackte Tüten dabei. Manches kam aus Sexshops: „Dildos, Reizwäsche für Lesben. Das war ganz schlimm für mich.“ Seit Sommer vergangenen Jahres herrsche Ruhe. Ein Punkt, der den Richter dazu veranlasste, dem Angeklagten anzubieten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1500 Euro einzustellen. Damit erklärte sich der Bergkamener aber nicht einverstanden.
Bis zu einem nächsten Termin soll nun ein technischer Sachverständiger die Frage klären, ob tatsächlich andere Personen die E-Mail-Adressen mit dem Account des Angeklagten genutzt hatten.