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Bergkamener wollte „zur Not mobil sein“ mit einem Roller, den er nicht fahren durfte

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Von: Sylvia Mönnig

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Statue Justizia
Ohne Führerschein hätte der Bergkamener den Roller nicht fahren dürfen. Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. © David-Wolfgang Ebener

Zur Not mobil sein – das war der Wunsch eines Bergkameners (21). Allerdings war sein Mofa derart mobil, dass er dafür eine Fahrerlaubnis benötigt hätte. Und die besaß er eben nicht. Das brachte ihn vor Gericht in Erklärungsnöte und bescherte ihm am Ende eine Geldauflage.

Bergkamen/Kamen – Am Abend des 6. April wurden der 21-Jährige und sein Motorroller im Bereich Kurt-Schumacher-Platz und Fichtestraße beobachtet. Doch er hätte gar nicht mit dem Kleinkraftrad unterwegs sein dürfen, da es schneller als 25 Stundenkilometer fuhr und so führerscheinpflichtig gewesen wäre. Außerdem hatte der junge Bergkamener so viel Cannabis im Blut, dass er nur knapp an einer zusätzlichen Anklage wegen einer Trunkenheitsfahrt vorbeischrammte.

Inzwischen auf den Bus umgestiegen

Jetzt wurde sein Fall vor dem Amtsgericht in Kamen verhandelt. Er erklärte direkt nach Verlesung der Anklageschrift: „Da kann ich leider nicht viel abstreiten. Das war so.“ An dem Abend habe er „aus der Not heraus“ mobil sein wollen. Nunmehr besitze er ein Busticket und suche zudem einen Käufer für den Roller. Und das Cannabis habe er am Vortag konsumiert.

Sein offenes Geständnis, ein fester Job und der positive Eindruck, den er im Prozess machte, sprachen für ihn. Der Fall endete letztlich mit der Auflage, 300 Euro an die Verkehrswacht zu zahlen. Er akzeptierte seine Strafe. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig. sam

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