Er soll den Mann mit der Machete nicht nur ins Gesicht geschlagen, sondern zudem am Boden liegend getreten haben. Der Angeklagte gab zu, auf den Nachbarn losgegangen zu sein: „Ich hab einfach reagiert. Ich hab einfach nur meine Familie beschützen wollen.“ Der Vorfall habe ihm mächtig zugesetzt: „Ich hab danach Albträume gehabt und meine Frau im Schlaf gebissen.“ Er habe psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, berichtet der Bergkamener. An einen nachträglichen Tritt konnte sich der Angeklagte nicht erinnern.
Sieben Zeugen vernahm das Gericht. Davon wollte lediglich die Lebensgefährtin des Mannes mit der Machete einen Tritt gesehen haben. Der bewaffnete Nachbar berichtete im Zeugenstand von einer vorausgegangenen verbalen Auseinandersetzung am Gartenzaun. Er sei aufgefordert worden, die Angelegenheit auf der Straße zu klären.
Weil er davon ausgegangen sei, so der 47-Jährige, dort auf mehrere Gegner zu treffen, habe er seine Machete mitgenommen. „Das war ein dummer Fehler, weiß ich. Ich war in Rage“, gibt er zu. Er könnte verstehen, dass sich der Angeklagte bedroht gefühlt habe – auch, wenn die Machete nicht zum Einsatz gekommen sei, er sie nur in der Hand gehalten habe. Ein Attest bescheinigte eine Gesichts- und eine Rippenprellung beim 47-Jährigen. Am Ende sah das Gericht die Reaktion des Angeklagten als gerechtfertigt an, da der Bergkamener das Vorhandensein der Machete als unberechenbare Bedrohung wahrgenommen hatte.
Die Frage, ob es, nachdem der Nachbar zu Boden ging, einen Tritt gegeben hatte, konnte nicht geklärt werden. Der Prozess endet daher mit einer Einstellung.