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Bergkamen erhöht die Gebühren für die letzte Ruhestätte auf Kommunalfriedhöfen

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Von: Jürgen Menke

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Die Friedhofsgebühren erhöhen sich im Schnitt um etwa drei Prozent. Hier ein Bild auf dem Rünther Friedhof.
Die Friedhofsgebühren erhöhen sich im Schnitt um etwa drei Prozent. Hier ein Bild auf dem Rünther Friedhof. © Karin Hillebrand

Die Kostensteigerungen lassen auch den letzten Akt im Leben nicht aus. In Bergkamen werden auch die Beerdigungen teurer.

Bergkamen – In Bergkamen steigen ab Januar nicht nur die Gebühren etwa für Müllabfuhr und Straßenreinigung. Auch Beerdigungen werden teurer – und für die Nutzung städtischer Räume muss ebenfalls tiefer in die Tasche gegriffen werden. In der letzten Sitzung des Stadtrats in diesem Jahr wurde eine ganze Fülle von Entscheidungen getroffen:

Anstieg der Friedhofsgebühren

Die Erhöhungen bei den Friedhofsgebühren liegen zwischen 2,16 Prozent für ein anonymes Reihengrab im Rasenfeld (neu: 2605 Euro; bisher 2550 Euro) und 3,25 Prozent für ein Urnenfamiliengrab (2535 statt 2455 Euro). Insgesamt listet die neue Satzung 19 Bestattungsarten auf. Die teuerste ist das Wahlgrab im Rasenfeld mit 3825 Euro, die preisgünstigste die Nutzung eines Aschestreufeldes für 505 Euro.

In die Werte eingerechnet sind Erwerbs- und Bestattungsgebühr sowie – bei einer Grabstelle im Rasenfeld und bei anonymen Gräbern – die Pflegekosten. Bei diesen schlägt negativ zu Buche, dass laut Verwaltung „fast täglich“ Grabschmuck von den Grabplatten geräumt werden, weil Angehörige das Verbot zum Niederlegen ignorieren. Die Verwaltungsgebühr von 94,50 Euro für die Genehmigung eines Grabsteins bleibt 2023 konstant.

Gegenüber 2017 haben sich die Kosten allein für den Erwerb der Nutzungsrechte eines Grabes deutlich erhöht. Beispiel: Musste man für eine Urnengrabstätte damals noch 600 Euro zahlen, sind es demnächst 1010 Euro. Für ein Wahlgrab (30 Jahre) waren einst 1680 Euro fällig, künftig sind’s 2825 Euro.

2022 verzeichnete die Stadt auf ihren kommunalen Friedhöfen insgesamt 221 Begräbnisse (188 Urnenbeisetzungen und 33 Erdbestattungen). Die Verwaltung sei „weiterhin bestrebt, gegenüber den kirchlichen Friedhöfen in Bergkamen konkurrenzfähig zu bleiben“, heißt es in der Beschlussvorlage zur Friedhofssatzung. Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber (Kosten: rund 32.700 Euro) erhält die Stadt einen Landeszuschuss von rund 10.400 Euro. Den Rest zahlt sie aus eigener Tasche.

Nutzung städtischer Räume

Für die Nutzung städtischer Räume muss bezahlt werden – „aber nur bei kommerziellen Veranstaltungen“, betont die Stadtverwaltung. Die Entgelte wurden seit 2004 nicht mehr geändert. Die Änderung jetzt hängt auch damit zusammen, dass mit dem Vortragsraum im Stadtmuseum in Oberaden (inklusive Eingangsbereich und SB-Café) ein neues Angebot existiert. Wer diesen – etwa für eine kulturelle Veranstaltung, bei der Eintritt erhoben wird – nutzen möchte, hat 500 Euro zu entrichten.

Dieser Betrag ist zugleich der höchste, den die Stadt in Rechnung stellt. Die Nutzung der Friedrichsberghalle und der Römerbergsporthalle kostet jeweils „nur“ 450 Euro, 100 Euro mehr als bislang.

Insgesamt weist die Liste rund 20 Räumlichkeiten etwa auch in Schulen und Jugendeinrichtungen aus, die vermietet werden. Mit den niedrigsten Kosten ist die Nutzung der Lehrküche in der Willy-Brandt-Gesamtschule verbunden. Der Preis hier liegt unverändert bei 65 Euro. Zwei andere Lehrküchen – die der Realschule Oberaden und der nicht mehr existenten Heideschule – wurden aus den Nutzungsrichtlinien gestrichen.

Neu aufgenommen wurden insgesamt fünf Objekte, darunter auch der Seminarraum der Stadtbibliothek (100 Euro). Die Erhöhung der Entgelte begründet die Stadt vor allem mit höheren Kosten für Bewirtschaftung und Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte).

Gebühren der Verwaltung

Auch bei den Verwaltungsgebühren wurde die Satzung mit Ratsmehrheit geändert. Anlass waren zum einen geänderte Personalkosten, zusätzliche digitale Leistungen sowie Zusammenfassungen von Tarifstellen. Zweiter wichtiger Grund: Nach Änderungen im Umsatzsteuergesetz, die Bergkamen ab Januar anwendet, werden manche behördliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Nach der neuen Satzung (die alte stammt aus 2009) kostet etwa

Verursacherprinzip bei Planungsleistungen

Die Planungsleistungen nehmen nicht die Otto-Normalverbraucher in Anspruch, sondern Projektentwickler, die neue Baugebiete erschließen wollen. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen etwa zahlten sie zwar die notwendigen Planunterlagen und Gutachten schon immer selbst. Die formale Durchführung des Verfahrens wurde allerdings ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert. Das soll sich ändern.

Künftig werden dem Vorhabenträger – je nach Aufwand – zwischen 4600 und 21.300 Euro je Bauleitplanverfahren in Rechnung gestellt. Bei Änderungen eines Flächennutzungsplans sind’s zwischen 4600 und 10.600 Euro. Überdies verlangt die Stadt für die Ausarbeitung städtebaulicher Verträge demnächst 3300 Euro. Solch Vorgehen sei in Nachbarkommunen schon Usus, heißt es bei der Stadt – und juristisch geprüft worden.

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