Der 32-Jährige landet auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kamen. Dort lautet der Vorwurf aber nicht etwa Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn: Der Angeklagte hatte keinen Fahrfehler gemacht, der auf den Konsum der Drogen zurückzuführen war. Wäre er nicht zufällig in die Verkehrskontrolle geraten, wären die Betäubungsmittel in seinem Körper gar nicht aufgefallen.
Unter Drogen stehend ist ein Mann mit dem Auto auf der Töddinghauserstraße in Bergkamen unterwegs. Er gerät in eine Verkehrskontrolle und landet vor Gericht. Allerdings nicht wegen der Betäubungsmittel im Körper.
Deshalb bleibt es diesbezüglich bei einer Ordnungswidrigkeit, wohingegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist. Letzteres weiß der Bergkamener aufgrund mehrerer einschlägiger Vorstrafen nur zu gut. 2250 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 15 Euro) und ein Jahr Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis lautet das Urteil.
Nur knapp entkommt der 32-Jährige einer Freiheitsstrafe. „Die Strecke war mit drei Kilometern kurz“, erklärt der Richter. Das sei ausschlaggebend für eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe gewesen. In seinem ihm zustehenden letzten Wort vor der Urteilsverkündung betont der Angeklagte: „Ich brauche meinen Führerschein dringend.“ Darauf kann der Richter allerdings keine Rücksicht nehmen: „Weil es nicht die erste Tat ist, kommen wir um eine Sperre nicht herum.“
Wenn der Bergkamener so weitermachen und immer wieder ohne Erlaubnis fahren würde, könnte er dafür im Gefängnis landen – und es könnte irgendwann auch eine Sperre auf Lebenszeit geben, warnt der Vorsitzende. Dann hätte der Bergkamener nie mehr die Chance, legal Auto zu fahren.