Streit zwischen Konzern und Belegschaft
Alles auf Anfang im Kaufland-Streit: Landesarbeitsgericht kassiert Verfügung wieder ein
Der Streit zwischen dem Betriebsrat der Kaufland-Filiale Mitte und dem Unternehmen wird immer mehr zur unendlichen Geschichte. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat am Montag eine im Dezember vom Arbeitsgericht Dortmund erlassene einstweilige Verfügung wieder einkassiert.
Bergkamen/Hamm - Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist weiterhin völlig unklar, wann Kaufland eine dringend erforderliche Gefährdungsbeurteilung für die Filiale vornehmen kann und wird.
Seit Monaten weigert sich das Unternehmen, die Arbeitnehmervertretung an dieser Maßnahme in der von dieser gewünschten Art und Weise zu beteiligen. Weil der Betriebsrat daraufhin seine Zustimmung zu den Dienstplänen der Angestellten zurückgezogen hat, ist die komplette Belegschaft seit Mai 2020 bei vollen Bezügen freigestellt. Der Supermarkt wird von Mitarbeitern eines Drittunternehmens betrieben, was natürlich weitere Kosten für Kaufland produziert.
Richter krititisiert Kaufland
Der Vorsitzende Richter Dr. Franz Müller konnte über diesen Umstand nur den Kopf schütteln. „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass Kaufland keine konkrete Gefährdungsbeurteilung vornimmt“, sagte er. „Hier kommt ein Unternehmen seit Monaten seinen Verpflichtungen nicht nach.“
Dennoch konnte die Kammer nach eigenen Angaben nicht anders entscheiden, als den Antrag des Betriebsrates, die Gefährdungsbeurteilung mittels einer einstweiligen Verfügung zu erzwingen, zurückzuweisen. „Wir sehen keinen Grund, dass diese Sache besonders eilbedürftig ist“, so Müller.
Derzeit würden die Kaufland-Mitarbeiter ja eben nicht in der Filiale Mitte arbeiten und seien deshalb auch keinen möglichen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt. Deshalb müsse dieser Fall in einem normalen – Monate dauernden – Verfahren und eben nicht besonders eilig geklärt werden.
Verfahren dürfte noch Monate dauern
Vor dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts hatte es am Montag noch einmal stundenlange Kompromissgespräche gegeben. Während sich Kaufland dabei auf den Vorschlag der Richter einlassen wollte, bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde die für die Filiale Mitte erforderlichen Corona-Sicherheitsmaßnahmen zu erfragen und diese dann umzusetzen, wohl eingelassen hätte, verweigerte der Betriebsrat diesem Vorgehen seine Zustimmung.
In der Sache ist also keinerlei Fortschritt erzielt worden. Der Betriebsrat wird nun versuchen, die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines „normalen“ Verfahrens am Dortmunder Landgericht zu erreichen. Bis da jedoch eine rechtskräftige Entscheidung durch alle Instanzen ergeht, dürften mindestens viele Monate vergehen.