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Polizei entdeckt 100 Gramm Amphetamin in Bergkamener Wohnung

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Von: Sylvia Mönnig

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Gericht Frankfurt
Vor dem Amtsgericht musste sich der Bergkamener verantworten. © picture alliance / dpa

Zwei Jobs parallel sorgten dafür, dass ein Bergkamener ständig übermüdet war. Um wach zu bleiben, konsumierte er Amphetamin – bis sein Vorrat entdeckt wurde. Der verbotene Besitz brachte ihn nun auf die Anklagebank. Er erhielt eine Bewährungschance.

Neben seinem Hauptberuf hatte der 36-Jährige noch einen Nebenjob, der zu Pandemie-Zeiten aber eher brachlag. Als das öffentliche Leben wieder Fahrt aufnahm, konnte auch er wieder mehr arbeiten und griff bei jedem Auftrag, der sich ihm bot, zu. Allerdings übernahm er sich dabei, war permanent erschöpft und griff dann zu der Droge mit aufputschender Wirkung.

Ein erster Versuch, Amphetamin nach einer Anleitung aus dem Darknet in Eigenregie herzustellen, scheiterte. Also erwarb er es bei einem „Kollegen“. Und um Geld zu sparen, nahm er gleich eine größere Menge ab. Dabei rechnete er nicht damit, in den Fokus der Ermittler zu geraten. Mitte Mai wurde jedoch sein Haus durchsucht und dabei stießen Polizisten auf knapp 100 Gramm der Droge.

Vor dem Schöffengericht in Unna räumte er seine Tat sofort ein. „Ja, es war eine schwierige Zeit für mich“, betonte er, verwies auf den Stress und die Müdigkeit und sein Ziel, mit Amphetamin wach zu bleiben und alles bewältigen zu können. „Das war einfach zu viel.“ Also habe er den Versuch im Keller gestartet, die Droge nach einem Internet-Tipp selbst zu produzieren, da das, was auf dem Markt sei, eher schlechte Qualität habe und viel zu teuer sei. Aber die Idee habe sich als großer Flop erwiesen, und deshalb habe er sich am Ende doch wieder an einen der üblichen Dealer wenden müssen.

Reue vor Gericht

Das Ganze sei ihm eine Lehre gewesen. Zumal ihn seine völlig ahnungslose Lebensgefährtin nach der Durchsuchung beinahe verlassen hätte. „Sie hat mir klipp und klar gesagt, wenn ich das noch einmal mache, ist sie weg.“ Er habe den Drogen abgeschworen und habe sich vorgenommen, künftig nicht mehr so viele Aufträge anzunehmen. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt. Noch einmal wird so etwas nicht vorkommen“, beteuerte er schließlich.

Das offene Geständnis, die glaubhafte Einsicht, der Hintergrund der Tat und die Tatsache, dass der Mann aus Bergkamen in gefestigten Verhältnissen lebte, sprachen für ihn. Strafschärfend musste sich allerdings auswirken, dass er in der Vergangenheit bereits in Erscheinung trat und zwar einschlägig. Für ihn endete das Verfahren mit 15 Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße zugunsten eines gemeinnützigen Vereins. Er akzeptierte die Entscheidung direkt nach der Verkündung. Da auch der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtete, wurde das Urteil umgehend rechtskräftig.

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