Diese Länder sind Virusvariantengebiete: Regeln für Einreise und Quarantäne
Portugal gilt mittlerweile als Virusvariantengebiete. Was ist bei der Einreise sowie der Rückkehr nach Deutschland zu beachten?
Hamm - Experten und sogar die stark warnenden Virologen sagten eigentlich einen guten Sommer voraus. Entsprechend positiv war und ist die Entwicklung bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Halbwegs sorgenfrei in den Urlaub - so war zumindest die Hoffnung vieler Reisender in Deutschland. Doch es könnte nun doch problematischer werden. (News zum Coronavirus)
Land | Deutschland |
Hauptstadt | Berlin |
Bevölkerung | 83,02 Millionen (2019) |
Einreise aus einem Virusvariantengebiet: Was bei Testpflicht und Quarantäne gilt
Denn die Delta-Variante des Coronavirus breitet sich immer mehr aus. Und gefährlichere Mutationen bringen strengere Regeln und Maßnahmen mit sich. Zuletzt hatte die Bundesregierung etwa ganz Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft. Dazu zählen Länder oder Regionen, in denen ansteckendere Varianten des Coronavirus verbreitet auftreten.
Deutsche Urlauber: Diese Länder gelten als Virusvarianten-Gebiete (Stand: 29. Juni)
- Portugal (seit 29. Juni)
- Russische Föderation (seit 29. Juni)
- Botsuana (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 einfaches Risikogebiet)
- Brasilien (Virusvariantengebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Eswatini (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Indien (Virusvariantengebiet seit 26. April 2021; Hochinzidenzgebiet am 25. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Lesotho (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Malawi (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Mosambik (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Namibia (Virusvariantengebiet seit 20. Juni 2021; Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021; bereits seit 14. Februar 2021 einfaches Risikogebiet)
- Nepal (Virusvariantengebiet seit 16. Mai 2021; bereits seit 9. Mai 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Sambia (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Südafrika (Virusvariantengebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Uruguay (Virusvariantengebiet seit 6. Juni 2021; bereit seit 21. März 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
Wer aus einem Virusvariantengebiet wie etwa Portugal nach Deutschland einreist, muss besondere Corona-Regeln beachten. Welche genau, schreibt die Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes vor.
Einreise aus Virusvarianten-Gebieten: Das gilt bei Test- und Quarantänepflicht
- Testpflicht: Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen grundsätzlich nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen sein. Im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers müssen Reisende diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen.
- Quarantänepflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss sich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und 14 Tage absondern (häusliche Quarantäne). Dazu sind genesene und vollständig geimpfte Personen verpflichtet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
- Beförderung: „Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten“, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
- Anmeldepflicht: Dazu schreibt das Robert-Koch-Institut (RKI): Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
Es könnte aber sein, dass die Regeln bald schon angepasst werden, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ankündigte. Wenn die Delta-Variante in Deutschland vorherrschend werde und mit dem Wissen, dass die zweifache Impfung auch bei dieser Virusvariante schütze, „werden wir uns in den nächsten Tagen die Situation anschauen“, sagte Jens Spahn am Donnerstag (1. Juli). „Wenn sich das beides so bestätigt, wird man Portugal und das Vereinigte Königreich dann auch wie Hochinzidenzgebiete behandeln können.“