Urlaub in Italien: Diese Corona-Regeln gelten aktuell für Einreise und mehr
Italien hat den Corona-Notstand aufgehoben. Heißt: Die meisten Regeln wurden gelockert. Urlauber müssen einiges beachten. Nicht nur bei der Einreise.
Rom - Kein anderes EU-Land hat es in der Frühphase der Corona-Pandemie so hart getroffen wie Italien. Über Wochen waren die Bewohner in einem Lockdown, der strenger war als alles, was Deutschland erlebte. Diese Zeiten sind längst vorbei. Jetzt wurde der Corona-Notstand in Italien ganz aufgehoben. Weitreichende Lockerungen sind in Kraft getreten - auch für Reisende und Urlauber. Was jetzt noch gilt.
Land | Italien |
Hauptstadt | Rom |
Bevölkerung | 59,55 Millionen (2020) |
Italien lockert Corona-Regeln - doch Urlauber müssen noch einiges beachten
Eine wichtige Neuerung gibt es pünktlich vor der Urlaubssaison für Reisende: In Hotels müssen Gäste seit dem 1. April 2022 keinen Impf-, Genesungs- oder Negativtest-Nachweis (3G), der in Italien „Green Pass“ heißt, mehr vorzeigen. Auch für den Außenbereich von Bars und Restaurants sowie im Inneren von Geschäften ist dieses Dokument nicht mehr nötig. Nur in den Innenräumen der Gastronomie gilt für Touristen die 3G-Regel.
Im ÖPNV lockerte die Regierung Italiens die Regeln von 2G auf 3G. Ab dem 1. Mai 2022 soll sie in den Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn dann ganz entfallen. Heißt: Keiner der drei Corona-Nachweise ist dann mehr nötig.
In allen Innenräumen gilt allerdings weiter die FFP2-Maskenpflicht in Italien. Bei Verstößen ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Ausnahme: Kinder unter sechs Jahre. Neu ist auch, dass Museen und Ausstellungen nun keine Corona-Nachweise mehr verlangen. Die Niederlande sind noch weitergegangen als Italien. Beim Nachbarn von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind die letzten Corona-Regeln weggefallen. Niederlande-Urlauber müssen trotz der Lockerungen aber noch Dinge beachten.
Italien: Corona-Regeln für Urlauber bei der Einreise
Wer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land nach Italien möchte, muss weiterhin eine Menge Corona-Einschränkungen beachten. Einreisende müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen:
- Impfung: Neben dem gelben Impf-Ausweis wird auch das digitale Covid-Zertifikat der EU anerkannt - etwa in einer Smartphone-App.
- Genesung: Bestätigung, in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
- Negativer Antigen- oder PCR-Test: Er darf nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein. Eine Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Test.
Italien: Harte Corona-Regeln für Autofahrten bleiben bestehen
Trotz weitreichender Lockerungen der Corona-Regeln in Italien bleibt es vorerst bei den strengen Maßnahmen für Autofahrer. Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt oder stehen in einem engen Verhältnis zueinander, gibt es keine Einschränkungen – weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln sind in diesem Fall einzuhalten.
Eine Maske ist allerdings Pflicht, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im Auto sitzen. Laut ADAC dürfen dann höchstens zwei Personen je Sitzreihe befördert werden – und nur auf den an den Seiten gelegenen Sitzen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In einem fünfsitzigen Pkw etwa dürfen neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen hinten mitfahren.

Bei Verstößen muss mit einer Geldstrafe zwischen 400 und 3000 Euro gerechnet werden. Auch die Weiterfahrt kann untersagt werden. Es gibt allerdings regional abweichende Corona-Regeln für das Fahren im Auto, was die Lage nicht weniger kompliziert macht. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.