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Corona-Regeln: In welchen Bundesländern der 15-Kilometer-Radius gilt – Tagesausflüge in Skigebiete verboten?

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Von: Franziska Kaindl

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Am 5. Januar wurden neue Corona-Maßnahmen verkündet – darunter ein 15-Kilometer-Bewegungsradius. Aber wer ist davon betroffen und sind Tagesausflüge damit verboten?

Am Dienstag haben Bund und Länder die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert. Hinzu kommen aber weitere verschärfte Regeln: Besonders viel Aufmerksamkeit hat dabei der 15-Kilometer-Bewegungsradius erhalten. Für wen gilt die Bewegungseinschränkung? Und sind Ausflüge in Skigebiete* damit generell untersagt?

Corona-Regeln im Januar 2021: Wo und für wen gilt der 15-Kilometer-Bewegungsradius?

Der eingeschränkte Bewegungsradius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort gilt für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Es sind also nicht alle Landkreise davon betroffen. Zudem darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es diese Regelung übernehmen möchte oder nicht. Bayern hat sich bereits dafür entschieden, die Einschränkungen im Bewegungsradius zu übernehmen – insbesondere hinsichtlich tagestouristischer Ausflüge. Hier dürfen Regionen, die als Corona-Hotspot gelten, nun auch auswärtige Besucher aussperren, die aus einem Gebiet kommen, wo aktuell keine 15-Kilometer-Regel gilt. Folgende betroffene Gebiete haben laut der Passauer Neuen Presse bereits angekündigt, von dieser Sonderregel Gebrauch machen zu wollen:

Wichtig ist, dass der eingeschränkte Bewegungsradius nicht ab der Haustür beginnt, sondern ab dem Ortsschild. Wer sich also in einem Landkreis mit erhöhtem Inzidenzwert befindet, darf sich außerhalb seines Wohnortes – also seiner Stadt – 15 Kilometer weit bewegen. Allerdings können sich auch hier die Regelungen je Bundesland leicht unterscheiden.

Tagesausflüge tabu? Übersicht über die 15-Kilometer-Regel in den Bundesländern (Stand: 12. Januar)

Bundesland
Baden-WürttembergBaden-Württemberg setzt die 15-Kilometer-Regelung nicht um. Stattdessen setzt die Landesregierung auf die bereits bestehenden Ausgangsbeschränkungen. Das Zuhause darf tagsüber nur aus triftigen Gründen verlassen werden, außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Die Landkreise und Verantwortlichen an tagestourisitischen Ausflugszielen (wie im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb) wurden beauftragt, wenn möglich Parkplätze zu sperren oder die Anfahrt zu erschweren.
BayernWer in einem Corona-Hotspot lebt (mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen), darf sich für tagestouristische Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer Luftlinie vom eigenen Wohnort entfernen. Gezählt wird aber ab der Grenze der Wohnortgemeinde oder der Stadt.
BerlinEs gibt keine 15-Kilometer-Regel. Allerdings müssen Sie beim Verlassen der Wohnung bis zum 31. Januar einen triftigen Grund vorlegen können – zum Beispiel einen Arztbesuch oder Einkäufe.
BrandenburgIn Brandenburg gilt die vom Bund beschlossene 15-Kilometer-Regeln in Corona-Hotspots.
BremenBremen verzichtet auf die 15-Kilometer-Regelung. Aktuell liegt der Inzidenzwert auch weit unter 200 Neuinfektionen.
HamburgAktuell ist unklar, ob es die 15-Kilometer-Regel geben wird. Die Infektionszahlen sind allerdings so gering, dass sie derzeit nicht greifen würde.
HessenIn Corona-Hotspots gilt der 15-Kilometer-Bewegungsradius rund um den Wohnort. Zudem können nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr verhängt werden.
Mecklenburg-VorpommernEs gilt der 15-Kilometer-Bewegungsradius in Corona-Hotspots. Es zählt die Meldeadresse.
NiedersachsenNiedersachsen überlässt die Entscheidung über die 15-Kilometer-Regelung den Kommunen. Es soll aber die Wohnadresse und nicht der Wohnort gelten.
Nordrhein-WestfalenDie 15-Kilometer-Regelung wird bei Hotspots in Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtend. Sie stellt eine Maßnahme dar, die kreisfreie Städte oder Kreise ergreifen können. Bisher gibt es aber keine Pläne dazu.
Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz wird in Absprache mit den Kommunen entschieden, ob eine 15-Kilometer-Regelung bei einer Inzidenz von über 200 fällig sein soll. Sie ist aber nicht verpflichtend.
SaarlandIm Saarland gilt die 15-Kilometer-Regelung in Hotspots nur für tagestouristische Reisen. Verwandte, die außerhalb des Radius wohnen, dürfen weiterhin besucht werden.
SachsenIn Sachsen gibt es bereits seit Dezember eine 15-Kilometer-Regel. Zudem darf die Wohnung tagsüber nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Zwischen 22 und 6 Uhr sind die Ausgangsbeschränkungen weiter verschärft.
Sachsen-AnhaltIn Corona-Hotspots gilt die 15-Kilometer-Regel und gilt ab den Grenzen von Städten, Gemeinden oder Verbandsgemeinden. Sollte ganz Sachsen-Anhalt die Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten fünf Tagen überschreiten, droht dem ganzen Bundesland ein 15-Kilometer-Bewegungsradius.
Schleswig-HolsteinDie 15-Kilometer-Regel wurde in den Maßnahmenkatalog aufgenommen, greift aber nicht automatisch bei der Überschreitung der Inzidenz. Auch hier haben die Kommunen die Entscheidungsgewalt.
ThüringenIn Thüringen gilt eine allgemeine Empfehlung, sich nicht weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort zu entfernen. Über eine verpflichtende 15-Kilometer-Regel entscheiden aber eher die Kommunen.

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Sind Tagesausflüge mit den neuen Corona-Regeln noch erlaubt?

Der Bewegungsradius von 15 Kilometern darf nur aus triftigen Gründen überschritten werden. Tagestouristische Ausflüge zählen laut Beschluss von Bund und Ländern explizit nicht dazu. In allen Regionen, die nicht von dem eingeschränkten Bewegungsradius betroffen sind, sind Ausflüge aber weiterhin möglich. Da die alten Corona-Regelungen aber auch verlängert wurden, gilt immer noch die Empfehlung der Regierung von Tagesausflügen abzusehen. Wintersportorte wie Winterberg haben bereits die Schließung von Pisten und Parkplätzen verkündet, weil der Ansturm an Tagestouristen einfach zu groß war. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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