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Zeitumstellung: Ob Beschäftigte die wegfallende Stunde bei Nachtschicht nachholen müssen

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Von: Anne Hund

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Am letzten Sonntag im März werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Konsequenzen.

Die Umstellung auf die Sommerzeit wirkt sich nicht nur bei vielen Menschen auf den Biorhythmus aus. Werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt werden, hat das für manche Arbeitnehmer womöglich auch Folgen für die Arbeitszeit und die Vergütung. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob in einer Nachtschicht Arbeitende die wegfallende Stunde nacharbeiten müssen.

Müssen Arbeitnehmer wegfallende Stunde bei Nachtschicht nacharbeiten?

Die Antwort lautet: Nein. Eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist „grundsätzlich nicht möglich und darf der Arbeitgeber daher auch nicht von Arbeitnehmenden verlangen“, informiert das Fachportal Haufe.de.

Ein Mann im Anzug schaut auf die Armbanduhr.
Die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt – zum Teil mit Folgen für Arbeitszeit und Vergütung. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Folgen für die Vergütung durch Umstellung auf die Sommerzeit?

Fraglich ist, wie sich die Zeitumstellung auf die Vergütung auswirkt. Erhält man einen festen Monatslohn, ändert sich an diesem durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht ebenfalls nichts, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur heißt.

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Anders sehe das allerdings aus, wenn man nach Stunden bezahlt werde. Dann verliere man den Anspruch auf Bezahlung – da die Stunde schließlich nicht gearbeitet worden sei. Bekomme man eine Nachtschichtzulage, entfalle diese für die weggefallene Stunde in jedem Fall.

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