Kann Urlaub an Familie vererbt werden? Die Antwort wird Sie überraschen

Was passiert mit dem Resturlaub, wenn ein Mitarbeiter stirbt? Auch dieser Fall ist vom Gesetzgeber klar geregelt - und wird viele erstaunen.
Der Jahresurlaub* soll den Arbeitnehmern der Erholung dienen und wird finanziell vergütet. So schreibt es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen durch Kündigung aus, muss der Resturlaub, der nicht mehr genommen werden kann, vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter verstirbt? Verfällt dann der verbleibende Urlaubsanspruch?
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Wenn Mitarbeiter stirbt: Arbeitgeber muss Erben Urlaub ausbezahlen
Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az: C-569/16) haben die Erben des verstorbenen Mitarbeiters einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die verbliebenen Urlaubstage auszahlt. Dies betrifft zumindest den gesetzlichen Mindestanspruch. Auch der Zusatzurlaub von schwerbehinderten Menschen muss laut dieses Urteils ausbezahlt werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG; Az: 9 AZR 45/26) weitet diesen Anspruch auch auf übergesetzliche Urlaubsansprüche aus, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. (ans)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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