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Arbeitsrecht in der Schwangerschaft: Wann der Kündigungsschutz beginnt

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Von: Carina Blumenroth

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Schwangere Frauen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dieser gilt bis vier Monate nach der Entbindung. Aber wann beginnt eigentlich der besondere Schutz?

Karriere und Familie, gerade für Frauen ist dies mit Schwierigkeiten verbunden. Wegen der Schwangerschaft, der Geburt und der anschließenden Elternzeit sind es häufig Frauen, die den Job für die Familie hinten anstellen. Der Weg zurück in das Arbeitsleben kann schwierig sein. Damit es nicht schon während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt kompliziert wird, genießen Frauen in dieser Zeit einen besonderen Kündigungsschutz.

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau.
Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch, wenn Frauen sich in der Probezeit befinden. © Cavan Images/Imago

Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 17 Kündigungsverbot

Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

1. während ihrer Schwangerschaft,
2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,

wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die er im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft.

Quelle: Gesetze im Internet, Stand: 16.02.2023

Ziel der Regelungen sei es, die Frauen finanziell abzusichern und zusätzliche psychische Belastungen abzuwenden, die mit einer möglichen Kündigung verbunden sind, informiert die Anwaltskanzlei Hasselbach auf der eigenen Webseite. Unmittelbar vor und kurz nach der Geburt, also während des Beschäftigungsverbots, erhalte die Frau Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, der Arbeitgeber leiste während dieser Zeit einen Zuschuss.

Der Schutz der Mutter und der Schwangerschaft ist allerdings auch im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. In Artikel 6, Absatz 4 heißt es: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Daher genießen Schwangere in Deutschland meist einen guten Kündigungsschutz.

Übrigens, eine Analyse hat herausgefunden, dass die Elternzeit von Vätern die Karriere der Mütter beeinflusst.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz für Schwangere?

Der besondere Kündigungsschutz Schwangerer gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Es gilt ebenso, wenn Schwangere dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung mitteilen, dass eine Schwangerschaft besteht. Sobald bekannt wurde, dass eine Schwangerschaft besteht, muss auch der Arbeitsplatz so verändert werden, dass die werdende Mutter physiologisch und psychologisch entlastet wird, informiert die Anwaltskanzlei Hasselbach.

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Wann ist eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich?

Die Kündigung einer Schwangeren ist mit mehr Hürden verbunden, allerdings möglich, wenn betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe zu einer Kündigung führen. Dann kann die oberste Landesbehörde die Kündigung als zulässig erklären. In solchen Fällen muss der „zulässige und genehmigte Kündigungsgrund“ ausgewiesen sein, informiert die Anwaltskanzlei Hasselbach. Weiter heißt es, dass solche Kündigungen selten vorkämen, weil es schwer zu beweisen sei, dass die Kündigung nichts mit der Schwangerschaft zu tun habe.

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Kündigung in der Schwangerschaft während der Probezeit?

Wird eine Frau während der Probezeit schwanger, gilt die vereinfachte Kündigung nicht. Auch in der Probezeit genießen Schwangere den besonderen Kündigungsschutz. Möchte der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so muss diese ebenfalls von der Landesbehörde genehmigt werden.

Aktuelles Urteil: Schutz der Schwangeren greift 280 Tage vor Entbindung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass das gesetzliche Kündigungsverbot von Schwangeren 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt. Das bedeutet, dass Frauen schon ab dem Beginn einer Schwangerschaft geschützt sind. Man geht bei einer Schwangerschaft von 40 Wochen oder zehn Monaten mit je 28 Tagen aus, informiert das Portal Familienplanung.de, so komme man auf 280 Tage. Die untere Grenze der mittleren Schwangerschaftsdauer seien rund 266 bis 267 Tage, berichtet das Portal Frauenärzte im Netz. „Um alle Frauen schützen zu können, müsse daher von einer 280 Tage dauernden Schwangerschaft vor dem errechneten Entbindungstermin ausgegangen werden“, zitiert der Spiegel das Bundesarbeitsgericht.

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