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Impfpflicht für Masern: Sollten Kinder geimpft werden?

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Von: Katharina Bellgardt

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Wer seine Kinder in der Kita betreuen lassen möchte, muss sie gegen Masern impfen lassen - in Deutschland gibt es eine Impfpflicht. Hat die Impfung Nebenwirkungen?

Karlsruhe - Kita-Kinder müssen weiterhin gegen Masern geimpft werden. Mehrere Eltern hatten gegen die Impfpflicht in Deutschland geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen abgewiesen. Betroffen sind vor allem Kleinkinder, aber auch für Schulkinder hat die Impfpflicht Konsequenzen.

Masern-Impfpflicht: Wichtige Fragen für Kinder und Eltern geklärt

Die Masern sollen durch die Impfpflicht ausgerottet werden. Die Krankheit kann zu Komplikationen führen und schwächt das Immunsystem. Zudem endet eine Spätfolge der Masern fast immer tödlich: Einige Menschen erkranken nach überstandener Krankheit an einer Gehirnentzündung.

Mediziner gehen davon aus, dass 95 Prozent der Bevölkerung geimpft oder immun werden müssen, damit die Infektion eliminiert wird. Die Zahl der Fälle in Deutschland ist aktuell niedrig: Das RKI zählte 2021 zehn und 2020 76 Fälle. Die Infektionszahlen haben während Corona deutlich abgenommen, in der Vergangenheit waren es deutlich mehr.

Warum gibt es trotz niedriger Infektionszahlen die Masern-Impfpflicht?

Das Bundesverfassungsgericht begründet die Klageabweisung so: Zwar seien die Grundrechtseingriffe nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar. „Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.“ (Az. 1 BvR 469/20 u.a.)

Mit der Impfpflicht sollen alle geschützt werden, die sich nicht impfen lassen können. Dazu zählen Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ebenso wie Säuglinge und Schwangere.

Wo gilt die Impfpflicht in Deutschland?

Ohne Nachweis einer Masern-Impfung oder einer überstandenen Infektion dürfen Kinder seit dem 1. März 2020 nicht mehr in Kitas aufgenommen werden. Die Impfpflicht gilt für alle ab dem Alter von einem Jahr und der Schutz musste bis spätestens 31. Juli 2022 von den Eltern nachgewiesen werden.

Die Impfpflicht gilt nicht nur für Kindertagesstätten, sondern auch für die Betreuung durch Tagesmütter. In der Schule sind die Regeln etwas komplizierter: Kinder dürfen wegen der Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, trotzdem drohen den Eltern von ungeimpften Schulkindern Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Wann sollte man sich gegen Masern impfen lassen?

Masern müssen zweifach geimpft werden - danach hat die Impfung eine Wirksamkeit von 98 bis 99 Prozent. Der Impfschutz erfolgt bereits zum großen Teil etwa zwei Wochen nach der ersten Impfung und wird durch die zweite Impfung intensiviert. Zudem muss nicht nachgeimpft werden, sondern man ist ein Leben lang immun, wie das RKI meldet.

Geimpft wird ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) oder eine Vierfach-Impfung zusätzlich gegen Windpocken (MMRV).

Kinder erhalten die erste Impfung frühestens mit neun Monaten (wenn sie einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind oder in einer Kita betreut werden). Im Normalfall erfolgt sie zwischen dem elften und 14. Lebensmonat (also vielleicht bei der U6). Die zweite Impfung soll laut Stiko-Empfehlung im zweiten Lebensjahr erfolgen.

Welche Nebenwirkungen hat die Masern-Impfung?

Nach der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln können Impfreaktionen auftreten. Zu den Nebenwirkungen zählen laut RKI:

Die Symptome treten nur für einen kurzen Zeitraum auf und nur einem bis zehn Prozent der Fälle. Deutlich seltener sind schwerere Impf-Nebenwirkungen. So kann das Risiko steigen, dass die Kinder (im Alter vor dem fünften Lebensjahr) Fieberkrämpfe bekommen. Laut RKI verdoppelt sich das Fieberkrampf-Risiko bei Kindern in einem Alter von 11 bis 23 Monaten, wenn sie die vierfache Kombination bekommen, da die Windpocken-Impfung mit einem Varizellen-Impfstoff verabreicht wird.

Drei von 100.000 Geimpften können eine idiopathische Thrombozytopenie (Abfall der Blutplättchen) entwickeln, die in der Regel selbstlimitierend ist. Das Risiko ist laut RKI aber geringer als nach einer natürlichen Infektion mit Masernviren. In ein bis vier Fällen von einer Million Geimpften kam es zu einer akuten allergischen Reaktion. Zudem können in einzelnen Fällen Parotitis (Ohrspeicheldrüsenentzündung), Orchitis (Hoden-Infektion), Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsen-Entzündung) oder Sensorineuraler Taubheit auftreten.

Was kann passieren, wenn ich mich nicht gegen Masern impfen lasse?

Wer an Masern erkrankt, hat ein deutlich höheres Risiko schwere Nebenwirkungen zu erleiden. Nach einer Infektion mit Masern kann laut Robert-Koch-Institut Folgendes auftreten:

Menschen mit Immunschwäche sind besonders gefährdet, schwer an Masern zu erkranken oder sogar daran zu sterben. Ebenso Kinder unter fünf Jahren. Bei Schwangeren ist das Risiko erhöht, Komplikationen zu erleiden. Gerade diese Gruppen werden durch die hohe Impfquote geschützt. - mit dpa-Material

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