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Krankschreibung wegen Corona soll bald wieder per Telefon möglich sein

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Von: Marcel Guboff

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Wer Corona positiv ist, muss für eine Krankschreibung aktuell in die Praxis oder in die Video-Sprechstunde. Bald bekommt man die AU wieder per Telefon.

Hamm - Es war für Patienten wie auch für Arztpraxen eine durchaus praktische Sache: Wer Corona hat, konnte sich per Telefon krankschreiben lassen - das war bis Ende Mai noch möglich. Aktuell müssen Infizierte dafür in der Theorie wieder die Praxis, um sich wegen einer Covid-19-Infektion die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen zu lassen.

Krankschreibung per Telefon wegen Corona soll bald wieder möglich sein

Angesichts der wieder steigenden Corona-Zahlen - die Omikron-Variante BA.5 ist dabei auf dem Vormarsch - ist das keine sinnvolle Sache. Das findet auch der Bundesgesundheitsminister. Karl Lauterbach (SPD) schrieb dazu auf Twitter: „Die Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung ist richtig und soll bald beschlossen werden. Die Vorgespräche dazu laufen.“ Bei den hohen Covid-Fallzahlen „brauchen wir nicht die Infektionen in die Praxis zu tragen“, ergänzte er.

Zuvor hatten bereits Ärztevertreter dazu plädiert. Die Telefon-AU soll demnach für bestimmte Patienten dauerhaft möglich sein. „Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, der Deutschen Presse-Agentur.

Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, nannte es angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen „ein echtes Ärgernis“, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. „Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen“, sagte Ulrich Weigeldt der dpa.

Corona: Krankschreibung aktuell offiziell nur in Praxis oder nach Video-Sprechstunde möglich

Patienten müssen seit dem 1. Juni für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Video-Sprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Corona-Pandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für bis zu sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war. Zuletzt war immer wieder zu hören, dass Praxen aufgrund der hohen Zahlen auch jetzt schon Ausnahmen machen - und als Nachweis zum Beispiel einen positiven PCR-Test verlangten.

Über solche Regelungen wie die telefonische Krankschreibung bei Corona entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens (G-BA). Das Gremium ist mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt und entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung.
Nach Angaben einer G-BA-Sprecherin ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. „Sollte die Corona-Pandemie erneut stark an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen (...) wieder aktivieren“, sagte eine G-BA-Sprecherin.

Corona-Infektionsfälle steigen im Sommer an - ungewöhnlich viele Atemwegsinfekte

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist aktuell eine starke Zunahme an Corona-Infektionsfällen zu beobachten. Es dominiert die Omikron-Sublinie BA.5, zu der mittlerweile mehr über die Dauer der Ansteckungszeit bekannt ist. Zudem zeigen Daten und Einschätzungen aus der Ärzte- und Apothekerschaft, dass es für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Atemwegsinfekte in Deutschland gibt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch (13. Juli) für Deutschland bei 691,8. Die Inzidenz liefert allerdings kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen schon seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus - vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Die Dunkelziffer in der aktuellen Sommer-Welle dürfte daher sehr hoch sein.

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