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Früher in Rente gehen: Fünf Tipps, wie Sie früher den Ruhestand genießen können

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Von: Anne Hund

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Nicht alle müssen bis zu ihrem regulären Renten­alter arbeiten. Mit genügend Beitrags­jahren können viele schon ab 63 Jahren in Frührente gehen. Welche Optionen gibt es noch?

Sich früher aus dem Arbeitsleben verabschieden – diesen Wunsch wollen sich nicht wenige Menschen hierzulande erfüllen, und nehmen dafür oft entsprechende Abschläge in Kauf. Wer früher in den Ruhestand will, hat bei der gesetzlichen Renten­versicherung jedoch verschiedene Möglich­keiten. Die Experten von Stiftung Warentest erklären, worauf es ankommt.

Gesetzliche Rentenversicherung: Die wichtigsten Tipps zur Frührente

1. Rente mit 63 – mit oder ohne Abschläge?

Sie wollen früher in Rente gehen? Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, wie Test.de es in einem Beitrag zur Rente mit 63 auf den Punkt bringt.

Die vorgezogene Rente muss man bei der Deutschen Renten­versicherung beantragen. Die Renten­versicherung berät auch zum Renten­eintritt und prüft den individuellen Anspruch.

2. Vor 63 in Rente – betriebliche Regelung über Arbeitgeber möglich?

Sie wollen schon vor 63 Jahren aus ihrem Arbeitsverhältnis aussteigen? Klappen könnte das, wenn ihr Arbeitgeber eine entsprechende betriebliche Regelung anbieten sollte, wie die Finanzexperten der Stiftung Warentest zudem erklären. „Darauf gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch, aber viele Unternehmen bieten entsprechende Rege­lungen an“, heißt es in dem Beitrag. Wer also mit einer solchen Möglichkeit liebäugelt, sollte sich hier schlaumachen.

3. Deutlich vor 63 in Rente – mithilfe von Altersteilzeit

„Deutlich vor 63 raus aus dem Job“ könnten Beschäftigte als mögliche Option laut Test.de zudem mithilfe von Altersteilzeit – mit dem sogenannten Block­modell. „Bei einer Alters­teil­zeit im Block­modell über sechs Jahre arbeiten sie die ersten drei Jahre voll und die drei Jahre darauf gar nicht mehr. Kombiniert mit einer frühen gesetzlichen Rente ist so zum Beispiel auch der Ruhe­stand mit 60 möglich“, heißt es in dem Beitrag. Regelungen zur Altersteilzeit gibt es in vielen Betrieben. Auch hier kann man sich vorher bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob man ab 55 Jahren gegebenenfalls einen Anspruch hätte.

Eine Person sitzt auf einer Bank mit Blick auf die Berge
Sich früher in den Ruhestand verabschieden – das können sich viele Menschen durchaus gut vorstellen. (Symbolbild) © Ulrich Wagner/Imago

4. Vorruhestand als Möglichkeit in manchen Firmen

Manche Firmen schicken ihre Beschäftigten auch in den Vorruhestand, wie die Finanzexperten erklären. „Dann ist keine Arbeits­leistung mehr notwendig, es fließt aber auch nur ein deutlich reduziertes Gehalt“, so allerdings der wichtige Hinweis in dem Beitrag. Meist müsse danach die frühest­mögliche Rente mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.

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5. Wertguthaben aufbauen – eine Option in vielen Betrieben

In vielen Betrieben könnten Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer auch Wertguthaben aufbauen, erklärt Test.de, „das sie später nutzen können, um sich vor dem Alter 63 in den Ruhe­stand zu verabschieden“.

Renten-Check frühzeitig erledigen

Ob Sie früher in Rente gehen wollen oder nicht: Spätestens in der Mitte des Berufslebens ist der erste Renten-Check fällig. Ein Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung kann laut Stiftung Warentest für Klarheit sorgen. Die Experten der Zeitschrift Finanztest erklären, wie man sich auf ein solches Gespräch vorbereitet.

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