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Scheidungsurteil: Spanierin bekommt von Ex-Mann über 200.000 Euro für Hausarbeit

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Von: Anne Hund

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In einem Scheidungsverfahren hat ein Gericht einer Spanierin mehr als 200.000 Euro zugesprochen. Sie hatte sich um Haushalt und Kinder gekümmert.

Es ist wohl das erste Urteil dieser Art in Spanien: Dort muss ein Mann seiner Ex-Frau für 25 Jahre Hausarbeit eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Richter in Vélez-Málaga entschieden, berichteten am 9. März die spanische Zeitung La Vanguardia und andere Medien. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) beschreibt, was der heute 48-Jährigen laut ihren Schilderungen der Zeitung gegenüber widerfahren ist: Sie habe sich in ihrer Ehe nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitnessstudios ihres Mannes arbeiten müssen. Mindestens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuftet. Dafür habe sie aber weder finanzielle noch moralische Anerkennung erhalten.

Scheidungsurteil: Mann muss Ex-Frau für Hausarbeit mehr als 200.000 Euro zahlen

„Ich hatte nicht einmal eine Bankkarte“ – 48-Jährige über ihre Geschichte

„Ich hatte nicht einmal eine Bankkarte.“ Haus, Grundstücke, Autos und andere Besitztümer seien auf den Namen des Mannes eingetragen gewesen, heißt es in dem Beitrag unter anderem. Wegen der zwei gemeinsamen Töchter (heute 19 und 14 Jahre alt) und der Angst, allein nicht zurechtzukommen, habe sie sich aber erst nach rund 25 Jahren im Jahr 2020 scheiden lassen.

Jemand säubert mit einem Schwamm Geschirr am Spülbecken in der Küche.
Für 25 Jahre Hausarbeit muss ein Mann in Spanien seiner Ex-Frau eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago

Scheidungsurteil in Spanien – Entschädigung für Hausarbeit

„Nach Angaben von Experten ist es wohl das erste Urteil dieser Art in Spanien“, schreibt dpa – obwohl Artikel 1438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Landes unter bestimmten Bedingungen, etwa der Unterzeichnung einer Gütertrennungsvereinbarung, eine finanzielle Entschädigung für Hausarbeit nach einer Trennung vorsehe. Das Urteil könnte Signalwirkung haben, da es „Klagen anderer Frauen die Tür öffnet“, stellte La Vanguardia demzufolge fest.

Die 48-Jährige hat den Berichten zufolge erzählt, dass viele Anwälte, die sie kontaktiert habe, sie trotz der geltenden Gesetze gewarnt hätten, sie würde mit einer solchen Klage nur Zeit und Geld verschwenden. Die ihr nun zugesprochene Entschädigung wurde, wie es in dem dpa-Bericht weiter heißt, anhand des Mindestgehalts berechnet. Zudem werde sie gemäß Urteil Unterhalt für sich und ihre Töchter bekommen. „Ich rede mit den Medien nur, damit Frauen ermutigt werden, das einzufordern, was ihnen zusteht“, beteuerte die 48-Jährige demnach. „Es gibt viele Frauen, die hilflos sind.“

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