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Energiepauschale für Studenten – wer dadurch doppelt Geld bekommt

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Von: Anne Hund

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Viele haben etwa über einen Nebenjob bereits 300 Euro als Energiepauschale im vergangenen Jahr bekommen. Jetzt gibt es für Studierende und Fachschüler eine Energiepauschale von 200 Euro.

Während Millionen von Erwerbstätigen ihre Energiepauschale bereits im vergangenen Jahr erhalten haben, sind seit Mitte März 2023 endlich Studierende und Fachschüler an der Reihe. Rund 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler haben Anspruch auf die Energiepauschale von 200 Euro. Unter einer wichtigen Voraussetzung: Die Studierenden müssen zum Stichtag des 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Das gilt ebenso für (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember vergangenen Jahres an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet hatte. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stünden einem die 200 Euro trotzdem zu.

Geldbeutel mit Scheinen in der Hand
Etwa 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler in Deutschland haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten. © Patrick Pleul/dpa

Wer als Anspruchsberechtigter an die 200 Euro kommen will, muss über die eigens dafür eingerichtete Onlineplattform „Einmalzahlung200.de“ einen Antrag stellen. Weitere Informationen, wie Betroffene das Geld beantragen können, gibt es hier.

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Können Studenten, die zum Beispiel über einen Nebenjob bereits 300 Euro im vergangenen Jahr als Energiepauschale bekommen haben, die 200 Euro trotzdem beantragen? Die Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung dazu ist eindeutig, so heißt es in dem offiziellen FAQ zur Einmalzahlung an der Stelle: „Studierende, die erwerbstätig sind und die Energiepauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten haben, können auch die Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Dazu müssen Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sein.“ Die Energiepreispauschale von 200 Euro für die Studenten und Fachschüler soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

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