200 Euro Energiepauschale für Studenten: Wie sie das Geld erhalten
Von nun an können Studierende und Fachschüler einen Antrag für die lang ersehnte Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Wie es genau funktioniert.
Millionen Erwerbstätige und Rentner haben von der Energiepauschale bereits profitiert. Nun sind, nach langer Verzögerung, endlich auch die Studenten und Fachschüler an der Reihe. Die Einmalzahlung fließt bei ihnen allerdings nicht automatisch. Sondern sie sollen laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie einem Bericht von Tagesschau.de zufolge seit dem 15. März die Energiepauschale von 200 Euro bundesweit beantragen können.
Energiepauschale in Höhe von 200 Euro – Wer bekommt die Einmalzahlung?
Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro haben demnach rund 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler. Wichtige Voraussetzung: Die Studierenden müssen zum Stichtag des 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Das gilt laut dpa ebenso für (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember vergangenen Jahres an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssten in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, zum Beispiel für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stünden einem die 200 Euro trotzdem zu.

Wo kann der Antrag für die Energiepauschale gestellt werden?
Wer als Anspruchsberechtigter an die 200 Euro kommen will, muss über die eigens dafür eingerichtete Onlineplattform „Einmalzahlung200.de“ einen Antrag stellen. Der Antrag könne ab dem 15. März gestellt werden, berichtete dpa am Dienstag (14. März). Um Zeit zu sparen, rate das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Betroffenen, einige Schritte zeitnah zu erledigen. Das solle das Prozedere beschleunigen.
Für die Antragstellung wird dpa zufolge in jedem Fall ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieses müsse mithilfe eines Personalausweises mit Online-Funktion (eID) samt einer zugehörigen App, mit der man die Ausweisdokumente auslesen kann – etwa die „AusweisApp2“ – angelegt werden. Alternativ funktioniere die Registrierung mit einem Elster-Zertifikat oder unter Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts, hieß es weiter in dem genannten Bericht vom Dienstag. Doch damit nicht genug: Zusätzlich werde noch ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt werde. Erst mit diesem könnten Studierende, Auszubildende und Fachschüler das Antragsformular auf der Website aufrufen. „Wer sich bei BundID für den einfachen Zugang über Benutzername und Passwort entschieden hat, braucht zudem eine Pin von der Uni oder Schule, die ebenfalls bei Antragstellung angegeben werden muss“, heißt es außerdem in dem Bericht.
Energiepauschale für Studenten: Wann landet das Geld auf dem Konto?
Wird der Antrag bewilligt, bekomme man eine Bestätigung per E-Mail und das Geld werde auf die angegebene Kontonummer überwiesen. Wie schnell der Antrag nach Abschluss des Verfahrens geprüft werde und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto lande, sei allerdings noch offen, schildert die Nachrichtenagentur. Die Energiepreispauschale für die Studenten und Fachschüler soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.