Neue Regeln für Autofahrer bei der Zulassung - iKFZ wird erweitert
Bei der Kfz-Zulassung sollen Termine vor Ort bald der Geschichte angehören. Die neue Verordnung setzt aufs Digitale und will die Behörden so entlasten.
Hamm — Viele kennen es: Ein neues Auto ist gekauft und muss zugelassen werden. Dies ging meistens nur mit einem Termin in einer Zulassungsstelle. Oft waren diese Termine mit langen Wartezeiten verbunden und sowohl Behörden als auch Kunden waren gestresst.
Doch damit soll jetzt Schluss sein. Sowohl das Bundeskabinett als auch der Bundesrat haben der Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung zugestimmt. Diese soll zum ersten 1. September 2023 in Kraft treten.
iKFZ wird ausgeweitet: Autofahrer profitieren von neuen Regeln beim der Zulassung
Die neue Verordnung sieht nun vor, dass Autofahrer bereits unmittelbar nach der digitalen Zulassung mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Zeit, in der die Fahrzeugdokumente und die Plaketten gesendet werden, wird somit überbrückt.
Die bisherige Regelung von 2019 sieht ebenfalls digitale Zulassungen vor. Die bisherigen Regelungen gelten nur für Umschreibungen, wenn das Kennzeichen beibehalten wird sowie bei einfachen Adressänderungen. Bei allen anderen Vorgängen musste auf die Übersendung der benötigten Dokumente gewartet werden.
Digitale Zulassung: Geringere Gebühren erwartet
Durch die weitreichenden Änderungen fällt nun für viele der Besuch in der Zulassungsstelle weg. Die Gebühren einer Online-Zulassung sollen gegenüber dem Vor-Ort-Termin geringer ausfallen. Die Regelungen in NRW soll das Land für sich treffen. Autofahrer profitieren von einer Zehn-Tage-Regel.
Mit der nun beschlossenen Zulassung dürfen auch juristische Personen, etwa Autohäuser, die internetbasierte Zulassung nutzen dürfen. Für die Gruppen, die viele Zulassungen tätigen, gibt es eine einheitliche Großkunden-Schnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass demnächst jedes zweite Auto internetbasiert zugelassen wird.
Voraussetzungen für die neue iKfz-Zulassung
Wer sein Auto digital zulassen möchte, muss dennoch einige Voraussetzungen erfüllen.
- Einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein Ausweiskartenlesegerät oder die „AusweisApp2“ für Smartphones oder Tablets
- Konto mit IBAN (Für den Einzug der Kfz-Steuer)
- Eine Kreditkarte oder Giropay für die Zahlung der Zulassungsgebühren
- Gültige Versicherungsbestätigung sowie Hauptuntersuchung
Das zuzulassende Fahrzeug muss zudem nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein. Ebenfalls dürfen keine Kfz-Steuerrückstände sowie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zahlungsvorgängen vorhanden sein.