Verkehrsschild „Anlieger frei“ wird oft missverstanden - kennen Sie die Bedeutung?
Wenn vor einer Straße das Verkehrsschild „Anlieger frei“ steht: Darf ich sie passieren oder muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Die Bedeutung des Verkehrszeichens.
Hamm - Stopp, Vorfahrt gewähren oder Parken verboten: Viele Verkehrsschilder in Nordrhein-Westfalen und bundesweit sind ob ihrer Masse unmissverständlich. Sie tauchen beinahe auf jeder Straße auf, und jeder Autofahrer kennt sie. Bei einigen Straßenschildern jedoch kommt man schnell ins Grübeln. So auch bei der Aufschrift „Anlieger frei“. Was das Schild bedeutet und welche Strafen bei Missachtung folgen können.
„Anlieger frei“ wird oft missverstanden – was das Verkehrsschild bedeutet
Beinahe jeder Autofahrer wird es bereits gesehen haben. Oft ist das Verkehrsschild in Nebenstraßen angebracht. Gut lesbar ist die Schrift „Anlieger frei“ zu erkennen. Stellt sich nun die Frage: Darf ich die ausgeschilderte Straße mit meinem Pkw oder Lkw befahren? Und welche Personen fallen unter die Kategorie Anlieger?
Klar ist: Wer das Verkehrsschild „Anlieger frei“ missachtet und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Oftmals ist das Verkehrsschild in Verbindung mit der sogenannten Sperrscheibe zu sehen. Dabei handelt es sich um das Verkehrsschild 250, was im Grunde „Durchfahrt verboten“ bedeutet. Wird dies missachtet, drohen Bußgelder zwischen 50 und 100 Euro. Kurios: Auch Fahrradfahrer müssen beim Passieren der Straße absteigen, fallen sie nicht unter die Kategorie Anlieger.
Wer gilt als Anlieger? Rechtsprechung auf Feldwegen ist oft unterschiedlich
Anders als viele vermuten, sind Anlieger aber nicht nur Anwohner, sondern auch eben jene Auto- und Fahrradfahrer, die ein legitimes Anliegen haben, um die betroffene Straße zu durchfahren. Das gilt sowohl für Personen, die ein Grundstück dieser Straße bewohnen als auch für eben jene, die unter anderem folgende Anliegen haben:
- Arztbesuch
- Friseurbesuch
- Besuch eines Geschäfts
- Besuch eines Anwohners
- Abholen einer Person
- Dienstleistungen
- Aufsuchen des Arbeitsplatzes
- Lieferdienste
So weit, so simpel. Etwas komplizierter wird die Regel beim Verkehrsschild „Anlieger frei“, sobald man ländlicheres Gebiet betritt. Sollte das Schild nämlich auf unbebauten Grundstücken wie Forst- und Waldwegen angebracht sein, gilt eine andere Rechtsprechung. Handelt es sich um Wege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen diese lediglich vom Landwirt befahren werden. Das Problem: Oftmals ist nicht ganz ersichtlich, ob es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Für Verwirrung bei Autofahrern sorgen auch andere Verkehrsschilder - so auch das Zusatzschild auf Parkplätzen. Im Jahr 2020 kam ein neues Verkehrszeichen hinzu, welches Motorradfahrern mehr Rücksicht gewähren soll.