Unternehmen müssen Daten melden
Zu wenige Behinderte in vielen Hammer Firmen - Pflichtverstoß
Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Jeder zweite Beschäftigte muss einen Schwerbehindertenausweis haben. In Hamm kommen nur wenige Firmen dieser Pflicht nach. Bis März müssen sie erneut melden, wie viele Schwerbehinderte bei ihnen arbeiten.
Hamm – Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis zum 31. März 2021 müssen sie ihre Beschäftigungsdaten der Agentur für Arbeit anzeigen. Darauf weist die Bundesagentur hin.
Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann diese ebenso über die Software errechnet werden.
Fast die Hälfte setzt keine oder zu wenige Schwerbehinderte ein
In Hamm beschäftigten zuletzt viele Unternehmen zu wenig Schwerbehinderte. 299 Firmen waren 2018 dazu verpflichtet, wie der LWL vor einigen Monaten mitteilte – davon beschäftigten 159 Firmen keine oder zu wenige Mitarbeiter mit Behinderungen. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren, heißt es von der Arbeitsagentur.
Menschen mit Behinderungen sind oft von Armut bedroht.
Beschäftigungsdaten melden: Die Anzeige zur aktuellen Lage in ihrem Unternehmen können Firmen über die Anzeige über die Software IW-Elan erstellen: Sie steht auf www.iw-elan.de, Rubrik „Download“, kann aber auch als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.