Wegen Coronavirus-Gefahr weniger Zutritt zu Gerichten
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Das Landesarbeitsgericht Hamm und das Arbeitsgericht haben den Sitzungsbetrieb im Zuge der Corona-Krise deutlich reduziert. Dies gilt vorläufig bis zum 19. April.
Hamm – Für Anliegen außerhalb des verbleibenden Sitzungsbetriebs gilt jetzt: Der Publikumsverkehr und die Zutrittsmöglichkeit zu den Gebäuden sind einschränkend geregelt. Personen mit Corona-Infektionen, Verdachtssymptomen oder Risikomerkmalen erhalten keinen Zutritt. Für alle Anliegen rund um die Arbeitsgerichtsbarkeit gilt ganz generell: Telefonische Kontaktaufnahmen vorab sind erwünscht. Schriftliche Eingaben per Post, Einwurf oder Telefax werden zeitnah bearbeitet. - WA
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