Verurteilung rechtskräftig
"Enkelmord": Junger Soester muss lebenslang in Haft
Hamm/Soest/Karlsruhe - Wegen Mordes an seinem Großvater Hans Hellendahl aus Hamm muss ein junger Soester lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das entsprechende Urteil des Dortmunder Schwurgerichts.
Nach gründlicher Prüfung der 90-seitigen Urteilsbegründung konnten die Karlsruher Richter keinerlei Rechtsfehler feststellen. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes an dem 84-jährigen pensionierten Leiter des Soester-Börde-Kollegs vom 12. April 2017 ist somit rechtskräftig.
In der mehrmonatigen Beweisaufnahme hatte das Dortmunder Schwurgericht unter Vorsitz von Wolfgang Meyer die Hintergründe für den brutalen Tod des renommierten Pädagogen aufgeklärt und die Motive des angeklagten Enkels aus Soest akribisch heraus gearbeitet.
Der 84-jährige war an Rosenmontag 2016 in seinem Haus an der Feuerdornstraße in Braam-Ostwennemar in Hamm mit einem Brecheisen von seinem Enkel erschlagen worden. Die blutüberströmte Leiche, entstellt durch mehrere massive Kopfverletzungen, war erst Tage später nach Hinweisen aufmerksamer Nachbarn entdeckt worden.
Schnell fiel der Verdacht auf den in Soest bei seinen Eltern lebenden Enkel. Großvater und Enkel hatten über viele Jahre ein inniges Verhältnis, das aber in den Monaten vor der Tat immer angespannter und gereizter wurde.
"Der Opa nervt! Der muss weg!"
In einer schockierenden Textnachricht an einen Freund hatte der verurteilte Enkel noch am Vorabend der Tat seine Gefühlslage preis gegeben: "Der Opa nervt! Der muss weg!". Verteidiger Volker Cramer hatte die brutalen Schläge mit einem Brecheisen als Affekttat beschrieben und letztlich vergeblich eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt.