In einer Pressemitteilung der Polizei vom Montag hatte es dazu geheißen: „Die Einsatzkräfte wollten die Gruppe nicht auflösen, sondern aufgrund dieser politischen Botschaften in den rechtlichen Rahmen einer Versammlung einordnen. Die Gruppe weigerte sich jedoch und berief sich auf die Ausübung der Religionsfreiheit. Eine Anmeldung der Versammlung lag nicht vor. Das Tragen der Banner mit nicht eindeutig politischen Inhalten, so auch das Papst-Zitat „Diese Wirtschaft tötet“ und das Misereor-Hungertuch, wurden von der Polizei zu keinem Zeitpunkt beanstandet.“
Das Filmen einer Einsatzbesprechung der Polizei vor Ort durch den 26-Jährigen ging den Beamten dann aber zu wohl weit. Dabei ist es durchaus umstritten, wie der Paragraf 201 des Strafgesetzbuches (StGB), der unbefugte Aufnahmen des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ untersagt, tatsächlich greifen darf.
Negen Jansen, Sprecherin der Pilger-Gruppe, berief sich am Dienstag gegenüber unserer Zeitung erneut auf das Grundrecht der freien Religionsausübung. Inzwischen war der Zug der Pilger vor der Zentrale des Energiekonzerns RWE in Essen angekommen, um dort zu protestieren. Polizei sei präsent, aber konfliktfrei und eher schützend.
Man habe den Vorfall in Hamm nicht skandalisiert, sagte Jansen. „Wir haben keine Anzeigen gestellt.“ Der 26-Jährige war nach Feststellung der Personalien von der Wache entlassen worden. Sein Handy befinde sich aber noch bei der Polizei, so deren Sprecher.