Für wen gilt es und wo genau?
Irritationen am Tempel: So ist dieses Halteverbot in Hamm zu verstehen
Uentrop - Das sollte selbstverständlich sein: Die Bedeutung von Verkehrsschildern ist schnell, also im Vorbeifahren, ablesbar und eindeutig. Unter dieser Voraussetzung bleibt fraglich, ob der Parkverbotshinweis an der Siegenbeckstraße im Gewerbegebiet Uentrop die Anforderung erfüllt.
Um es gleich vorwegzunehmen, augenscheinlich wird mit dem eingerichteten Parkverbot an der Siegenbeckstraße gegenüber vom Hindu-Tempel die erforderliche Wirkung erzielt. Welche das ist?
Unmissverständlich ist zunächst das Verkehrszeichen 283, besser bekannt als „absolutes Halteverbot“, das auf einem etwa 50 Meter langen Abschnitt gilt. Unter dem Verkehrszeichen ist ein rechteckiges Zusatzschild mit Lkw-Abbildung und darunter wiederum ein Pkw auf dem Randstreifen, wobei aber das Fahrzeug durchgeixt ist. Wer darf hier nicht parken? Lkw! Und Pkw dürfen nicht auf Randstreifen abgestellt werden? Dann hätte man sich die Zusatzschilder ja gleich sparen können. Oder?
Eine Befragung von Autofahrern, denen nur das Schilder-Trio gezeigt wurde, ergab Irritationen und auf die Schnelle keine richtigen Antworten. Sie wussten nicht, wie die Verkehrsschilder zu lesen sind. Das kann einfach sein, sofern die Lesart bekannt ist. (Die Lösung steht übrigens am Ende des Artikels.)
Eine Frage der Eindeutigkeit
Zurück zur Selbstverständlichkeit und zu eindeutigen Verkehrszeichen: Zu Fällen unzweckmäßiger oder irreführender Gestaltung von Verkehrszeichen gibt es Gerichtsurteile. Demnach ist einem Verkehrsteilnehmer, der den ersten Anzeichen nach gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll, nicht unbedingt die Schuld zuzuweisen, sondern möglicherweise nur eine Mitschuld. Dabei geht es aber in der Regel um schwerwiegendere Fälle als um ein Halteverbot wie im Uentroper Gewerbegebiet. Doch auch das sollte eindeutig sein.
Bei der Stadtverwaltung stellten und stellen sich die oben genannten Fragen nicht. Es gab bislang keinen Anlass dazu. Das absolute Halteverbot an der Siegenbeckstraße ist bereits vor zwei Jahren auf der südlichen Seite, wo es unter anderem zum Hochzeitssaal der Hindu-Gemeinde geht, eingerichtet worden. „Hintergrund ist, dass für Fußgänger beim Überqueren der Straße kaum Sichtachsen gegeben sind, wenn Lkw an der Straße beziehungsweise auf dem Seitenstreifen parken“, sagt Stadtsprecher Lukas Huster auf Anfrage. Viel Platz ist hier ohnehin nicht für Lastwagen.
Die Verwaltung hat auch keine Hinweise darauf, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen missverständlich oder mehrfach deutbar sein könnten. „Fragen oder Beschwerden zu der Regelung sind bisher auch nicht aufgetreten“, sagt er
So sind die Verkehrszeichen zu lesen:
Von oben nach unten ist das Parkverbots-Schild und sind die Zusatzhinweise an der Siegenbeckstraße zu lesen: erstes Verkehrszeichen „absolutes Halteverbot“; zweites Schild: Einschränkung „nur für Lkw“; drittes Schild: absolutes Parkverbot für Lkw „auch auf dem Seitenstreifen“. Also, auch wenn er durchgeixt ist, für Pkw gilt die Einschränkung nicht. „Pkw-Fahrer parken dort regelmäßig, lassen sich also nicht irritieren oder ähnliches“, sagt der Stadtsprecher. „Die Schilder funktionieren nach unserer Einschätzung.“