Metro Logistics am Hammer Hafen
Überwachungskameras trotz Gerichtsurteil weiter aktiv
Metro Logistics darf seine Überwachungskameras im Lager an der Hafenstraße in Hamm weiter betreiben, solange nicht letztinstanzlich anders entschieden wird.
Hamm – Darauf weist der Logistikzweig der Metro im Nachgang zu einem Beschlussverfahren am Arbeitsgericht Hamm hin. Silke Vaupel, Vorsitzende Richterin im Verfahren, bestätigte dies gegenüber dem WA.
Zwar erklärte das Arbeitsgericht in der Sitzung vom 9. März eine Betriebsvereinbarung und damit einen vorherigen Spruch der Einigungsstelle zur Kameraüberwachung für unwirksam, dem Antrag des Betriebsrates auf Unterlassung unter Androhung von Ordnungsgeldern folgte das Gericht aber nicht. Begründung: Noch ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht rechtskräftig. Daher gilt die Vereinbarung bis zur letztinstanzlichen Entscheidung weiter.
Metro Logistics hat nach Zustellung der Urteilsbegründung vier Wochen Zeit um Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einzulegen. Das Unternehmen wolle die Begründung eingehend prüfen und dann die weitere Vorgehensweise festlegen, heißt es in einer Stellungnahme.
Metro Logistics hatte erklärt, die Anlage diene der Nachverfolgung von Schäden und der Diebstahlprävention. Der Betriebsrat sieht in Kameraaufzeichnungen einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.