Vor dem Dortmunder Schwurgericht
Tod in der Badewanne: Tochter des Toten will neue Details erklären
Im Prozess um die Tötung eines pflegebedürftigen Rentners in seiner Badewanne hofft die angeklagte Tochter des Toten weiterhin auf eine mildere Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit. Deshalb will sie jetzt neue Details der Tat schildern.
Dortmund/ Hamm – Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte sich Psychiater Marc-Philipp Lochmann kurz vor Weihnachten eindeutig festgelegt. Weder die bestehende Depression noch die jahrelange Tablettensucht der Angeklagten erfüllen aus Sicht des Experten die Voraussetzungen für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit.
Und auch für eine Tat im Affekt sah der Sachverständige keine Anhaltspunkte. Dafür seien die bisherigen Schilderungen der Bluttat durch die Angeklagte viel zu knapp ausgefallen, so Lochmann.
Badewannen-Prozess: Tochter des Toten will Details erklären
In diesem Punkt will die 47-Jährige nun aber noch einmal nachbessern. „Meine Mandantin ist dazu bereit, sich von dem Sachverständigen ergänzend befragen zu lassen“, erklärte Verteidiger Karsten Possemeyer am Montag vor dem Schwurgericht. „Sie will nun weitere Einzelheiten der Tat nennen und auch das Verhältnis zu ihrem Vater näher beleuchten.“
Klar ist schon jetzt, dass die Angeklagte und der Rentner kein sonderlich herzliches Tochter-Vater-Verhältnis pflegten. In der bisherigen Erklärung der 47-Jährigen zur Tat heißt es: „Er hat mich auf seine gewohnt hämische Art beleidigt.“ Da seien ihr die Sicherungen durchgebrannt und sie habe dem Senior immer wieder mit einer Latte auf den Kopf geschlagen.
Badewannen-Prozess: Noch lange nicht abgeschlossen
Nach der Tat hatte die Angeklagte ihre blutverschmierte Kleidung gewechselt und sich ein Kopftuch umgebunden, damit sie auf Bildern der Überwachungskamera am Haus ihres Vaters nicht erkannt werden konnte. Psychiater Lochmann hatte auch dies als deutliches Indiz gegen ein überstürztes und wenig zielgerichtetes Handeln der Frau gewertet.
Die Richter gaben dennoch für die ergänzende Befragung durch den Gutachter grünes Licht. Wann diese stattfinden kann, steht allerdings noch nicht fest. Bis zu einem Urteil gegen die 47-Jährige werden daher noch mehrere Wochen vergehen. Am Montag wurden vorsorglich Verhandlungstage bis Anfang März festgelegt.