Standort-Streit in Sackgasse
Blitzer-Caddy erregt Unmut von Anliegern - Stadt Hamm kontert
Nicht nur über den Einsatz mobiler Blitzgeräte der Stadt ärgern sich viele Hammer, sondern manchmal auch über die zugehörigen Fahrzeuge. Denn die stehen längst nicht immer so, wie es die Regeln für „Otto-Normalfahrer“ vorschreiben.
Hamm - Im jüngsten Beispiel war das „Dreibein“-Messgerät an einer Hauswand-Ecke des Ostenwalls platziert, um dort – wie schon häufig zuvor - den fließenden Verkehr auf der Widumstraße in Fahrtrichtung Marker Allee zu „beobachten“. Der technische Betreuer des Geräts hatte seinen VW Caddy wenige Meter entfernt abgestellt – und zwar so „unerlaubt“, dass er die Zufahrt zur Anliegerstraße stark verengte. Das erregte den Unmut einer Anliegerin so sehr, die diesen mit folgenden Worten in einer Mitteilung an den WA entlud: „Schon sehr traurig, dass diejenigen, die den Verkehr überwachen, selbst als Verkehrshindernis auftreten. Als Anwohner in die Straße vorsichtig einzubiegen ist eine Sache - aber wie sieht es dort mit Notfallfahrzeugen aus?“
Beide Vorwürfe kann die Stadt allerdings überraschend eindeutig entkräften. „Für unsere Messfahrzeuge gilt während des Einsatzes eine Ausnahmegenehmigung, die es u.a. erlaubt, auch außerhalb von markierten Flächen zu parken“, erklärt Stadtsprecher Tom Herberg. Im besagten Fall seien andere Stellplätze belegt beziehungsweise zu weit vom Messpunkt entfernt gewesen, weshalb dieser Standort gewählt worden sei. Und wichtiger noch: „Für Notfalleinsätze oder ähnliches bestand zu keiner Zeit eine Einschränkung, da unser Mitarbeiter die ganze Zeit im Fahrzeug war und dieses hätte zu jeder Zeit wegfahren können, um größeren Fahrzeuge das Durchfahren zu ermöglichen.“ Für Pkw habe es ohnehin keine Einschränkung durch das Einsatzfahrzeug gegeben.
Ausnahmen in der Straßenverkehrsordnung
Der zugrunde liegende Gesetzestext findet sich in Paragraf 46, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen Straßenverkehrsbehörden unter anderem an Bushaltestellen, auf Fuß- und Radwegen, im eingeschränkten Halteverbot, im verkehrsberuhigten Bereich und auf städtischem Straßenbegleitgrün stehen.
Nicht zum ersten Mal richteten sich jetzt Leser mit einer solchen Beobachtung an die Redaktion. Ein Beispiel, das zuvor und auch später noch vor allem in den sozialen Medien heiß diskutiert wurde, bezog sich auf einen Blitzereinsatz am Allee-Center. Auch über die Standorte des Enforcement Trailers gab es in Hamm bereits heiße Diskussionen. Ungewöhnlich war ein Unfall auf dem Hellweg, der vor wenigen Tagen offenbar durch den Einsatz eines Blitzeranhängers der Stadt ausgelöst worden war.