Corona-Regelungen
Neue Allgemeinverfügung: Jetzt 50 Trauergäste erlaubt
Entsprechend der neuen, bis zum 21. Februar geltenden Landesverordnung hat auch die Stadt Hamm ihre Allgemeinverfügung angepasst. Eine wesentliche Änderung gibt es darin: Demnach dürfen Beerdigungen nun von 50 statt bisher 25 Personen besucht werden.
Hamm - Diese Regelung gilt ausschließlich für Trauerfeiern, um einen möglichst würdigen Abschied zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund gesunkener Fallzahlen und eines rückläufigen Inzidenzwerts von aktuell 60,0 sei dies möglich, hieß es am Sonntag von der Stadt. Ein gemeinsamens Kaffeetrinken ist weiterhin nicht möglich.
An anderen Regelungen wie zum Beispiel für Hochzeiten ändert sich nichts.
Die Stadt hält auch an ihrer Verfügung für den privaten Bereich fest: Fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht