Gastwirt sauer

Nichtraucherschutz in Hamm: Spitzel und Denunzianten?

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Gastronom Jochem Huth (re.), Sänger Freddy Pieper und Bernd Torwesten haben ihre eigenen Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetzt gemacht.

HAMM - Das Nichtrauchgesetz ist und bleibt umstritten - auch in Hamm. Gastwirt Jochem Huth aus der Innenstadt zeigt sich sauer, weil die Stadt das Gesetz anonym überprüfen lässt.

Von Andreas Tiggemann

Es ist ein nasskalter Samstagabend Anfang Februar. In der Gaststätte Alt Hamm scharen sich die verbliebenen Gäste um die Theke. Zwei Frauen, Stammgäste, und der nach einer Erkrankung vor Jahren erblindete Bernd Torwesten, ebenfalls Stammgast. An einem Hochtisch in der Ecke hat vor einer oder zwei Stunden ein Pärchen Platz genommen, um etwas zu essen. Inzwischen ist es kurz vor 23 Uhr, und die Küche ist geschlossen.

Der blinde Gast möchte sich eine rauchen. Draußen vor der Gaststätte hat Jochem Huth einen Pavillon aufgebaut. Auch der Wirt der windschiefen

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Traditionskneipe spürt die Folgen des Nichtraucherschutzgesetzes: Die Umsatzeinbußen sind beträchtlich, einen Unterstand mit einer Sitzbank muss er seinen rauchenden Gästen schon anbieten, sonst bleiben sie weg.

Aber soll er Bernd jetzt etwa durch den Regen nach draußen schicken? Nein. Jochem Huth holt einen Aschenbecher hervor und stellt ihn seinem blinden Gast hin. Bernd ist zufrieden und zündet sich eine Zigarette an. Was Jochem Huth nicht ahnt: Bei dem Pärchen, das es sich an diesem Abend in der Ecke des Alt Hamm bequem gemacht hat, dort gegessen und getrunken hat, handelt es sich um zwei Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes. Die haben sich zwar zu keinem Zeitpunkt als solche zu erkennen gegeben, doch als dem Gastwirt in der vergangenen Woche von der Stadt eine „Anhörung zur Ordnungswidrigkeit“ zugestellt wird, dämmert es ihm.

„Am 08.02.2013 wurde gegen 22.45 Uhr durch Mitarbeiter meines Ordnungsamtes festgestellt, dass Sie es zugelassen haben, dass in Ihrer Gaststätte geraucht wurde“, heißt es in dem Schreiben. Als Zeugen werden zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes genannt, ein Mann und eine Frau – das Pärchen jenes Samstagabends! Huth droht nun eine Strafe, er hat 14 Tage Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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Doch der Gastronom ist vor allem empört. Nicht, weil sein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz aufgeflogen ist, sondern wegen der „Überwachungsmethoden“ des städtischen Ordnungsdienstes. „Das ist ja wie damals bei der Stasi“, wettert der 65-Jährige. „Ich halte den Nichtraucherschutz ein wie jeder andere Gastronom in Hamm das auch tut“, sagt er. „Nur bei meinem blinden Gast habe ich eine Ausnahme gemacht.“ Dass zwei städtische Spitzel mit im Schankraum saßen, habe er nicht im Entferntesten geahnt. Huth fürchtet, dass solche Methoden dazu führen, dass jeder jeden anschwärzt und dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet werden.

Dieser Sorge tritt Bernd Maßmann, im OB-Büro zuständig für Grundsatzfragen und Presse, entgegen. Es sei üblich, dass sich die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes vor Ort zu erkennen geben. Allerdings seien seine Kollegen bei einem früheren Fall im gleichen Lokal „vehement angegangen“ worden, weshalb sie es diesmal vorgezogen hätten, anonym zu bleiben. Alt-Hamm-Gastronom Jochem Huth streitet dies entschieden ab.

Im konkreten Fall, so Maßmann weiter, habe es einen Hinweis „eines Mitbewerbers“ des Alt Hamm darauf gegeben, dass im Alt Hamm geraucht werde. Solchen Hinweisen müssten die Mitarbeiter nachgehen, „denn man muss noch einmal betonen, dass es sich ja nicht um eine kommunale Verordnung handelt, sondern um ein NRW-Gesetz, dessen Einhaltung wir überprüfen müssen.“ Schließlich habe sich gezeigt, dass der Hinweis richtig war. „Wenn der Wirt das Verhalten der städtischen Mitarbeiter rügt, so möge er doch auch einmal sein eigenes Verhalten kritisch reflektieren“, sagt Maßmann. Das Nichtraucherschutzgesetz sei schließlich nicht zum Spaß da. Außerdem habe an jenem Abend nicht nur ein Gast geraucht, es seien vielmehr vier gewesen.

Auch seien die beiden Ordnungshüter nicht etwa gezielt am Samstagabend im Einsatz gewesen, um das Alt Hamm zu überprüfen; sie seien vielmehr häufiger zu dieser Zeit in Hamm unterwegs, um Wettbüros und Spielhallen zu kontrollieren. In diesem Zuge hätten sie dann auch die besagte Gaststätte aufgesucht, um den Hinweisen nachzugehen. Nach wie vor gelte für den kommunalen Ordnungsdienst aber der Grundsatz, in Sachen Nichtraucherschutzgesetz nicht von Amts wegen tätig zu werden. „Kein Wirt muss Sorge haben, dass wir jetzt vermehrt kontrollieren.“

„Ich kenne dich, jetzt kriegst du Ärger“

Mit Denunziantentum hat auch der Hammer Sänger Freddy Pieper seine Erfahrungen gemacht. Nachdem er mit zwei Freunden in der vergangenen Woche einen feuchtfröhlichen Abend in einer Gaststätte in der Innenstadt verlebt hatte, zündete er sich zu fortgeschrittener Stunde – „nach ein Uhr“ – eine Zigarette an. Plötzlich zückte ein männlicher Gast sein Handy, fotografierte den qualmenden Sänger und verließ eiligst die Kneipe. Als Pieper ihm verärgert nachstellte, rief der Gast: „Ich kenne dich, du bist Freddy Pieper. Jetzt kriegst du Ärger.“

Und der droht dem Sänger tatsächlich, wie Bernd Maßmann bestätigt: Sollte der Fotograf sich an das Ordnungsamt wenden, so habe er „ein Recht darauf, dass die Behörde tätig wird“.

Zum Thema: „Geschichten über das Ordnungsamt“

Der bekannte Hammer Hundefreund Martin Klaßen hat bereits eine Internetseite (www.hamm-erhart.de) erstellt, auf der er unter der Überschrift

Martin Klaßen

„Geschichten über das Ordnungsamt“ mehrere aus seiner Sicht Verfehlungen und Kompetenzüberschreitungen des Kommunalen Ordnungsdienstes gesammelt hat. Für Klaßen sind solche Auswüchse die Folge einer schlechten Schulung der Mitarbeiter durch die Stadt.

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