Trickdiebbande nach skrupellosem Auftritt in Hamm vor Gericht
Vor dem Dortmunder Landgericht hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche Trickdiebinnen und ihre beiden Helfershelfer begonnen. Sie hatten vor allem in Hamm für große Aufmerksamkeit gesorgt.
Hamm/Dortmund - Die beiden rumänischen Pärchen ohne deutschen Wohnsitz sollen es auf Passanten abgesehen haben, die an Geldautomaten Geld abheben wollten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Quartett, durch die Trickdiebstähle innerhalb weniger Tage in Hamm, Bonn und Köln rund 3000 Euro von ihren Opfern erbeutet zu haben.
Mit dem Geld, so die Anklage, hätten die Vier einen Großteil ihres Lebensunterhaltes bestritten; angeklagt sind die zwischen 25 und 29 Jahre alten Rumänen daher wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Die Tatserie endete am 12. September 2019 in Hamm, nachdem die beiden Frauen zunächst erfolgreich am EC-Außenautomaten der Sparkasse in der Fußgängerzone 400 Euro erbeutet hatten. Sie hatten einen WA-Redakteur beim Geldabheben abgelenkt und die von ihm eingetippte Abhebesumme von 50 Euro blitzschnell heimlich auf 400 Euro erhöht.
Festnahme nach gefährlicher Flucht
Als der geprellte Kunde und seine Begleiter die mutmaßlichen Trickdiebinnen verfolgten, kamen die beiden als Beschützer fungierenden Ehemänner der Frauen ins Spiel. Einer bedrohte die Zeugen mit einem Radschlüssel.
Nach einer für alle Verkehrsteilnehmer ungemein gefährlichen Flucht mit einem bereit gestellten Auto über diverse rote Ampeln am Nordenwall und Westwall wurde das Quartett mitsamt Beute schließlich festgenommen. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft.
Gleiche Masche auch anderswo
In den Tagen vor dem Trickdiebstahl in Hamm hatte die Bande offenbar in Dortmund, Bonn und Köln nach stets der gleichen Masche ihr Unwesen getrieben, Bankkunden abgelenkt, die abzuhebende Geldsumme heimlich verändert und das Geld blitzschnell eingesteckt. Zu Prozessbeginn verfolgten sie das Verlesen der Anklageschrift über ihren rumänischen Dolmetscher.
Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wollen nun in einem gemeinsamen Gespräch ausloten, welche Strafen bei geständigen Einlassungen der vier Angeklagten im Raum stehen. Mit dem Ergebnis dieser Überlegungen soll der Prozess am 17. März fortgesetzt werden.