Schaden vor der Kommunalwahl
Schummel-Vorwürfe gegen "Pro Hamm": Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Wählergemeinschaft „Pro Hamm“ steht nun auch im Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen, Wählernötigung oder Wählertäuschung stehen im Raum.
Hamm - Die Wählergemeinschaft „Pro Hamm“ steht nun auch im Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen, Wählernötigung oder Wählertäuschung – geregelt in den Paragraphen 107a ff. des Strafgesetzbuches – stünden im Raum, erklärte Polizeisprecher Hendrik Heine am Donnerstag gegenüber WA.de.
Von Amts wegen sei eine Strafanzeige gegen die Gruppierung gefertigt worden, nachdem WA.de darüber berichtet hatte, dass Wahlunterlagen von Jungwählern offenbar für „Pro Hamm“ abgegriffen werden sollten. „Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat“, sagte Heine.
"Pro Hamm": Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln
Der Staatsschutz und die Dortmunder Staatsanwaltschaft würden dem nun nachgehen. Gegen wen am Ende ermittelt werde, stehe noch nicht fest.
Zunächst sei „Pro-Hamm“-Vorsitzender Cevdet Gürle, der auch als Spitzenkandidat der Wählergemeinschaft für die Kommunalwahl am 13. September antritt, in der Strafanzeige als „Ansprechpartner“ benannt worden. Sollte es zu einer Anklage und einem Prozess kommen, reicht das Strafmaß bei einer Verurteilung von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Haft.
Wie berichtet, beginnt die Spur bei dem Verein „Taekwondo Herringen“, in dem Gürle als Vorsitzender und Trainer tätig ist. Nachwuchssportler aus dem Verein hatten junge Leute aus ihrem Umfeld dazu bewegt, sich in Listen einzutragen und ihre Wahlscheinnummer preiszugeben. Damit war es möglich, dass die Briefwahlunterlagen dieser Erstwähler angefordert und an Adressen aus dem „Pro Hamm“-Umfeld verschickt wurden.
Schummel-Vorwürfe gegen "Pro Hamm": 15-jährige Initiatorin
In zwei Fällen flog das auf, Gürle sammelte flugs die Unterlagen ein und überstellte sie den Betroffenen beziehungsweise dem Wahlamt. Gegenüber dem WA erklärte er, dass eine 15-jährige Nachwuchssportlerin hinter dem Ganzen stecke.
Die Listen kursierten an mindestens einer weiterführenden Schule in Hamm. Dort wird nun recherchiert, wo sie im Umlauf waren und wer sich dort eingetragen hat. Alle bislang bekannten Schüler seien im Glauben gewesen, dass sie mit ihrer Aktion den Sportverein unterstützen würden, sagte der Schulleiter gegenüber dem WA.
Ebenso seien am Donnerstag zwei Erwachsene des Schulgeländes verwiesen worden. Sie hätten „Pro-Hamm“-Kappen getragen und seien nicht einem Elternkreis zuzuordnen gewesen. Schulen sind für Wahlkampfaktivitäten absolute Tabuzonen. Wahlleiter Markus Kreuz erklärte, dass er den Landeswahlleiter über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren formal in Kenntnis gesetzt habe.