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Anleinpflicht missachtet: Hund reißt Reh im Pilsholz

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Von: Jörg Beuning

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Hundeangriff Hundeattacke Hund greift an beißt
Im Pilsholz hat sich ein nicht angeleinter Hund vom Hauptweg „abgeseilt“ und ein Reh gerissen. © dpa (Symbolbild)

Ein Hund hat im Pilsholz ein Reh zu fassen bekommen und dieses so schwer verletzt, dass es später von einem Jäger erlegt werden musste. Der Halter ignoriert dabei offenbar die Anleinpflicht abseits der Hauptwege.

Berge – Dieser Fall dürfte die Diskussion um die Anleinpflicht für Hunde wieder aufleben lassen. Am Tag vor Silvester hat ein Hund ein Reh am Waldesrand zu fassen bekommen. Dabei wurde das Wild so schwer verletzt, dass es später vom zuständigen Jäger erlöst werden musste.

Der Angriff des Hundes wurde zwar von einem Spaziergänger beobachtet, jedoch nahm der Hund im Nu Reißaus, der Halter des Hundes sei gar nicht zu sehen gewesen. So bleibt der Vorfall wohl ungeahndet.

Ordnungswidrigkeit

Die hinzugerufene Polizei hat ohne „Täter“ und „Geschädigtem“ keine Handhabe, da es sich um wildes Tier handelte. Hätte es sich in Privatbesitz befunden, also wäre es in einem Gehege gehalten worden, dann wäre zumindest eine Anzeige gegen Unbekannt geschrieben worden. So aber handelt es sich „lediglich“ um eine Ordnungswidrigkeit, die aber „unter bestimmten Umständen sehr wohl auch strafbar sein könnte“, erklärt Polizeisprecher Daniel Siegesmund.

Ohnehin wird Hundehaltern immer wieder geraten, die Freiheiten bei der Anleinpflicht nicht zu sehr auszureizen. Beispiel Pilsholz: Hier dürfen Hunde auf den befestigten Hauptwegen sehr wohl ohne Leine laufen. Allerdings müssen die Halter ihre Tiere auch zu hundert Prozent im Griff haben. Andere Menschen und Tiere dürfen sich dabei nicht bedroht fühlen. Und selbstverständlich dürfen die Hunde auch nicht vom Hauptweg in den Wald laufen und dort andere Tiere jagen – wie in diesem Fall geschehen.

Nicht der erste Fall

„Das ist nicht der erste Fall, dass ein nicht angeleinter Hund ein Reh oder einen Hasen im Pilsholz anfällt“, berichtet Peter Markett, einer der Jagdpächter des Waldes in Berge. „Auf freier Wildbahn wäre dem Reh vermutlich die Flucht gelungen. Am Waldesrand war dies schwierig, der Fluchtraum zu klein. In diesen Fällen sind die Rehe eher sogenannte Ducker“, sagt Markett. Sie versuchen sich also zu verstecken, was diesmal tödlich endete. Das Reh wies schwere Bissverletzungen am Hals und an den Keulen auf.

Jenseits der Hauptwege herrscht Anleinpflicht – manch ein Hundehalter ignoriert diese Regelung allerdings. So auch vor einer Woche: Im Pilsholz hat sich ein nicht angeleinter Hund vom Hauptweg „abgeseilt“ und ein Reh gerissen.
Jenseits der Hauptwege herrscht Anleinpflicht – manch ein Hundehalter ignoriert diese Regelung allerdings. So auch vor einer Woche: Im Pilsholz hat sich ein nicht angeleinter Hund vom Hauptweg „abgeseilt“ und ein Reh gerissen. © rother

„Viele Halter unterschätzen den Jagdtrieb ihrer Hunde“, ist sich Markett sicher. „Sie wollen auch nicht immer nur spielen. Das erweist sich aber leider häufig als Trugschluss und es kommt dann zu den zuvor beschriebenen Vorfällen“, so der Jäger weiter. Dabei sollten die Hundehalter sich immer bewusst sein, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen können, wenn der Hund bei der „Wilderei“ erwischt wird, erläutert Markett – und das könne empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Einstufung als „gefährlicher“ Hund

Hier lohne ein Blick in das Landeshundehaltegesetz NRW. Neben hohen Geldstrafen kann sich das Leben mit dem eigenen Hund auch schlagartig ändern. Denn der Hund, der jüngst im Pilsholz das Reh angegriffen hat, würde – sofern er bekannt wäre – als so genannter „gefährlicher Hund“ eingestuft. Hierzu heißt es: „Als gefährliche Hunde einzustufen sind Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.“

Für diese Hunde hat sich das Gassi gehen ohne Leine erledigt. Sie müssen immer sicher gehalten werden. Und zwar von Personen, die das auch können. Dafür ist eine gewisse Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Kinder dürfen dann mit dem Hund auch nicht mehr Gassi gehen. Eine volljährige Person muss dabei sein.

Anleinpflicht

Die Diskussion um nicht angeleinte Hunde im Pilsholz scheint endlos. Immer wieder wird von Konfliktsituationen berichtet, obwohl die Regeln eigentlich eindeutig sind: Ohne Leine ist nur auf den Hauptwegen erlaubt und zwar nur, wenn die Hunde gehorchen. Auf den vielen Trampelpfaden sind die Hunde anzuleinen. Ein immer wieder kehrender Vorwurf: Werden Hundehalter auf ein Fehlverhalten hingewiesen, reagieren sie ignorant oder patzig. Besonders auf den Reitwegen, die außen um das Pilsholz führen, brandet diese Diskussion immer wieder auf. Reiter haben Sorge, dass ihre Pferde durchgehen, wenn ein Hund auf sie zuläuft. Das berge ein hohes Verletzungsrisiko, klagen die Reiter. Die Hundehalter entgegnen zum Beispiel, dass ohnehin kaum Reiter dort unterwegs seien und die Wege ansonsten ungenutzt blieben. 

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