Neues aus dem Straßenstrich-Prozess
Prostituierte war vor ihrem Tod offenbar bereit zum Tabubruch
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Prostituierten auf dem Straßenstrich am Flugplatz sind weitere traurige Details bekannt geworden. Offenbar war die 35-jährige Bulgarin gegen Bezahlung auch dazu bereit, Tabus zu brechen.
Dortmund/ Hamm – Einigkeit herrscht bei den Prozessbeteiligten darüber, dass es vor der Gewalttat im September 2018 zwischen dem Angeklagten und dem Opfer einvernehmlichen sexuellen Kontakt gegeben hat. Während die Staatsanwaltschaft jedoch davon ausgeht, dass der heute 26-Jährige anschließend ohne Vorwarnung erwürgt hat, weil diese nicht dahinterkommen sollte, dass er gar kein Geld in der Tasche hatte, erzählt der Angeklagte seit seiner Festnahme eine andere Geschichte.
Danach geriet die Bulgarin völlig in Rage, weil sie sich erhofft hatte, der Freier würde ihr etwas von seinen Drogen abgeben. Von seiner leeren Geldbörse habe sie dagegen gewusst und dies auch – wie schon oftmals zuvor - akzeptiert. „Wegen der Drogengeschichte hat sie laut geschrien, und ich wollte einfach nur, dass sie still ist“, hat der Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor dem Dortmunder Schwurgericht erklärt.
Sehen die Richter am Ende des Prozesses die erste Version als erwiesen an, könnten sie den 26-Jährigen wegen Verdeckungsmordes zu lebenslanger Haft verurteilen. Die zweite Variante würde dagegen wohl nur eine Bestrafung wegen Totschlags ermöglichen.
Speichelprobe und Sperma vom Angeklagten
Die Frage, ob eine Prostituierte auf dem Straßenstrich überhaupt bereit ist, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen, ohne vorab das Geld des Freiers zu kassieren, hat schon im ersten Prozess 2019 zu kontroversen Diskussionen geführt. Ein Detail aus dem DNA-Gutachten, das am Donnerstag in dem vor einigen Wochen neu begonnenen Prozess verlesen wurde, lässt jedoch den Schluss zu, dass die Bulgarin offenbar tatsächlich überredet werden konnte, das eine oder andere sonst übliche Tabu des Rotlicht-Milieus zu ignorieren.
Nachdem die Polizei den Angeklagten festgenommen hatte, war ihm sofort eine Speichelprobe entnommen worden. Diese wurde anschließend umgehend ins Landeskriminalamt nach Düsseldorf geschickt, um sie mit Spuren vom Körper der Toten zu vergleichen.
Dabei fand sich nicht nur die DNA des 26-Jährigen im Bereich der Würgemerkmale am Hals der Leiche. Darüber hinaus sicherten die Experten Sperma-Spuren des Mannes im Körperinneren der Frau. Ein Kondom kann bei den sexuellen Dienstleistungen also nicht verwendet worden sein.