Forderung der Krankenkasse
Posse geht weiter: Corona-Helfer bekommt wieder Post - und soll über 3.500 Euro zahlen
Hamm - Die Posse um den Hammer Corona-Helfer Michael Hesse geht weiter. Jetzt soll er über 3.500 Euro an seine Krankenkasse zahlen, weil er am Corona-Mobil der Stadt etwa 500 Euro dazuverdiente.
Hesse war wegen seines freiwilligen Einsatzes fürs Gesundheitsamt und einer Übermittlungspanne des Jobcenters aus seiner kostenfreien Familienversicherung geflogen. Er hat am Donnerstag Post von der Knappschaft bekommen.
Allerdings handelt es nicht um das von der Krankenkasse gegenüber unserer Zeitung angekündigte Schreiben, in dem dem Krankenpfleger mitgeteilt wird, dass alles ein großer Irrtum und er selbstverständlich weiterhin familienversichert sei. Im Gegenteil: Mit Datum vom 20. August wird dem 61-Jährigen nunmehr mitgeteilt, dass die nächste Forderung der Kasse gegen ihn fällig sei.
Auf einmal soll Hesse über 3.500 Euro zahlen
Statt bislang rund 2.600 Euro fordert die Knappschaft satte 3.510 Euro inklusive Säumniszuschlag. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei anhaltendem Zahlungsverzug Ihr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen ruht“, wird ferner geschrieben. Auch wird ein Zwangsvollstreckungsverfahren angekündigt.
Wie ein schlechter Scherz klingen die abschließenden Sätze: „Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.“
Hesse ist eigentlich Hausmann
Michael Hessen hatte, wie er sagt, Dutzende Telefonate, Briefe, Faxe und schließlich Einschreiben an die Knappschaft verschickt. Seit Jahren war er zuletzt als Hausmann tätig. In den wenigen Stunden als Corona-Helfer hatte er gut 500 Euro an Aufwandsentschädigung erhalten.
Das Jobcenter hatte einen sechs Jahre alten und längst überholten Sachstand an die Knappschaft verschickt und damit den Fall ins Rollen gebracht. Alle Versuche, das automatisierte (Mahn-)Verfahren zu stoppen, waren fehgeschlagen. Gegenüber unserer Zeitung hatte die Krankenkasse angekündigt, Hesse anzurufen und ihm auch schriftlich mitzuteilen, dass die Forderungen obsolet seien und die bisherige Familienversicherung für ihn beitragsfrei fortgeführt werde.