Für die BG steht daher fest: kein Nordausbau des Inlogparcs. Das sei auch so im Koalitionsvertrag festgeschrieben, so Schölermann, der auf der Sitzung fragte, ob es hier nicht zu einem Bruch des Koalitionsvertrags gekommen sei. Mögliche Konsequenzen für sein eigenes politisches Handeln ließ der Pelkumer Bezirksvertreter von Bündnis 90/Die Grünen offen.
Kurz nach der Kommunalwahl sahen sich die Inlogparc-Gegner schon am Ziel: Die Ampel-Koalition im Hammer Rathaus hatte erklärt, dass sie auf die Norderweiterung verzichten werde. Doch der letzte Schritt, die Herausnahme aus dem Regionalplan und die Streichung aus dem Flächennutzungsplan, erfolgte nicht. Das sowie die Einstufung des Inlogparcs Nord als „Regionaler Kooperationsstandort“ des RVR könnten das Thema, zum Beispiel bei einem Machtwechsel in Hamm, schneller wieder akut werden lassen als es den Gegnern lieb ist.
Klar zum Thema Norderweiterung positioniert haben sich indes auch die SPD und die Hammer Grünen. Mit ihm werde es keine Norderweiterung geben, sagte Bezirksbürgermeister Axel Püttner (SPD). Bürgermeisterin Monika Simshäuser als Mitglied des Regionalrats – dort hatte sie mit „Ja“ bestimmt – verwies darauf, dass das Votum für Hamm nicht bindend sei. Zudem erklärte sei, dass die Herausnahme des KII-Parks in Uentrop aus dem Regionalplan nicht auf politischen Druck geschehen sei. Das Projekt ließe sich technisch nicht umsetzen. Insoforn sei hier kein Vergleich mit dem Weetfelder Inlogparc möglich.
Die Hammer Grünen betonten mehrfach, dass es mit ihnen keine industrielle oder gewerbliche Nutzung der Flächen Inlogparc-Nord geben werde. „Auch wenn der Inlogparc nun als Regionaler Kooperationsstandort im Ruhrparlament beschlossen wurde, hat der RVR keine Handlungsmöglichkeiten, solange die Mehrheit im Rat der Stadt Hamm eine Entwicklung der Fläche ablehnt“, stellte Bürgermeister Karsten Weymann klar. Zudem merkte er an, dass die Festschreibung durch den RVR an dieser Stelle kein kleinteiliges Gewerbe, so wie von der CDU gefordert, möglich mache. Die Fläche im RVR-Bereich müsse, so Weymann, für großes Gewerbe über fünf Hektar freigehalten werden.