Das lag unter anderem auch daran, dass die Änderung des Bereichs insgesamt als „regionalplanerisch verträglich beurteilt wird und mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt“. Zudem werden durch die vorgesehene Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgelöst. „Eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts ist daher nicht erforderlich“, heißt es weiter.
Nächster Schritt ist jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Angaben von Jens Hapke, Sprecher des Regionalverbandes Ruhr, sollen die Pläne Ende April/Anfang Mai für die Dauer von einem Monat öffentlich beim RVR ausgelegt beziehungsweise auf den Internetseiten des Regionalverbands und der Stadt Hamm veröffentlicht werden.
Darüber werde man die Öffentlichkeit rechtzeitig infomieren, sagte Hapke. Nach der Prüfung der Eingaben müsse dann noch von der Vollversammlung der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Erst dann sei die Änderung des Regionalplans durch.
Die Entwicklung des Areals von einem Bergbaustandort hin zu einer Nutzung mit den Schwerpunkten Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten, Handel und Dienstleistung wird vom RVR unterstützt. „Es ist ein großes Anliegen der Regionalplanung im RVR, integrierte brach gefallene Flächen für attraktive Nachnutzungen zu entwickeln. So können nach den Vorstellungen der jeweiligen Kommunen Projekte realisiert werden, ohne dass hierfür unbebauter Freiraum in Anspruch genommen werden muss.“ Dies sei auch ein kleiner, aber eben ganz konkreter Beitrag, die Auswirkungen des Klimawandels abzufedern“, so Karola Geiß-Netthöfel, RVR-Regionaldirektorin.