Mitarbeiterin sexuell belästigt und diffamiert
Mobbing-Affäre bei der Wirtschaftsförderung: Rechtsstreit geht wohl in die zweite Runde
Der Rechtsstreit um die (fristlose) Kündigung eines leitenden Mitarbeiters der Wirtschaftsförderung Hamm (WFH) in Zusammenhang mit einer Mobbing-Affäre wird wohl in die zweite Runde gehen.
Hamm - Wirtschaftsförderungs-Chef Karl-Georg Steffens bestätigte auf WA-Anfrage, dass die WFH vor wenigen Tagen Berufung in der Angelegenheit vor dem Landesarbeitsgericht eingelegt hat. Derzeit werde die schriftliche Begründung hierfür erstellt.
In dem Fall geht es um folgenden Sachverhalt: Der leitende Mitarbeiter soll eine seiner Mitarbeiterinnen sexuell belästigt und zu einer Affäre gedrängt haben. Das Ganze gipfelte im Jahr 2019 in einer Serie von anonym verfassten Briefen. Diese gingen an führende Stellen in der Stadtverwaltung bis hin zum damaligen Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann. Die Mitarbeiterin wurde darin übelst diffamiert.
Krachende Niederlage vor dem Arbeitsgericht
Die Betroffene erstattete Strafanzeige und vermutete ihren Vorgesetzten hinter diesen Briefen. Die Adressen waren auf den Briefkuverts handschriftlich gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft gab ein grafologisches Gutachten in Auftrag und kam zum Ergebnis, dass es sich um die Handschrift des leitenden Angestellten handelte. Das Strafverfahren wurde schließlich gegen Zahlung einer vierstelligen Summe durch den Beschuldigten eingestellt.
Dieser Ausgang des Strafverfahrens war für die WFH der Anlass für das Kündigungsverfahren. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht gab es allerdings eine krachende Niederlage für die WFH. Das Gericht erkannte die ausgesprochenen Kündigungen beim Kammertermin Mitte November 2020 als unwirksam an.