Rund 1.000 Straßen hätten die Mitarbeiter geprüft, so Stromberg. Übrig geblieben seien jene zehn, für die nun Erhebungsbescheide verschickt oder Vorausleistungen erhoben werden. Im Fall der Vorausleistung als Abschlag auf kommenden Bauarbeiten können Bürger sogar gut abschneiden: Sollte der gezahlte Abschlag zu hoch ausfallen, zahlt die Stadt zurück. Ist er von der Verwaltung niedriger als die späteren Baukosten kalkuliert, müssen Anlieger aber nicht nachzahlen.
Auszuschließen sei nicht, dass einige Straßen durch den Rost fallen. „Das lässt sich unter diesen Bedingungen nicht vermeiden“, so der Amtsleiter. „Aber wir versuchen, alle so gleich wie möglich zu behandeln.“
Die Stadt rechne mit Beratungsbedarf der Anlieger. Für einen Besuch im Technischen Rathaus wird um Terminabsprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter gebeten (siehe unten). Ein Widerspruch gegen den Bescheid sei formal nicht möglich, wohl aber eine Klage vor dem Verwaltungsgericht binnen eines Monats, erklärt Stromberg. Bevor Rechtsmittel eingelegt werden, empfiehlt er allerdings ein Gespräch mit der Verwaltung zum jeweiligen Einzelfall.
Folgende Straßen und Straßenabschnitte sind betroffen (dazu der Kontakt zu der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter im Technischen Rathaus):