Reaktion auf Hilferuf von OB Herter
Mehrere zehntausend FFP2-Masken für Bedürftige in Hamm
Für Leistungsbezieher aus Hamm sollen in den kommenden Tagen 50.000 FFP-2-Masken vom Land zur Verfügung gestellt.
Hamm - Oberbürgermeister Marc Herter hatte bei der Bezirksregierung in Arnsberg auf eine schnelle und unbürokratische Lösung gedrängt. Die Kommune müssten sich die Masken aber zunächst selbst aus dem Zentrallager Hagen abholen und die Verteilung zu Hause organisieren, heißt es im entsprechenden Antwortschreiben von Regierungspräsident Hans-Josef Vogel an das Hammer Rathaus. (News zum Coronavirus in Hamm)
Der OB handelte unterdessen bereits selbst: 3850 Schutzmasken habe man am Dienstag bereits aus eigenen Beständen kostenlos an neun gemeinnützige Einrichtungen in Hamm ausgeliefert, heißt es in einer Mitteilung - darunter die Hammer Tafel, die Perthes-Sozialberatungsstelle und die Franziskusküche.
Landesweit stünden für die Leistungsempfänger zunächst insgesamt fünf Millionen FFP2-Masken mit der Qualitätskennung KN95 zur Verfügung, schreibt Regierungspräsident Vogel ergänzend. Zehn Millionen weitere Masken dieses Typs sollen zu einem späteren Zeitpunkt für diese Personengruppen zur Verfügung gestellt werden. Herter geht davon aus, dass die Erstlieferung für Hamm rund 50.000 Masken umfassen wird.
FFP2-Masken für Bedürftige in Hamm: Ruf nach Pauschale
Das sei „ein erster Schritt“, findet Herter. „Die nun zugesicherte Erstausstattung geben wir zügig an die Empfänger weiter.“ Eine grundsätzliche Lösung des Problems sei dies aber nicht. Die Betroffenen bräuchten während der Pandemie-Phase regelmäßig Nachschub. Der OB hatte eigentlich vorgeschlagen, jedem Leistungsempfänger pauschal 20 Euro Mehrbedarf zuzugestehen. Herter: „Dieser Vorschlag hat weiter Bestand. Darüber wird die Bundesregierung zu entscheiden haben.“
Wenn Sie wissen wollen, wie man eine FFP2-Maske korrekt anlegt: Wir haben einen Feuerwehrmann um Tipps gebeten - mit einem Klick auf diesen Link können sie diese nachlesen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Regeln finden Sie hier.