Mit Geschenken gefügig gemacht?
Hammer wegen Sex mit Jungen vor Gericht - Übergriffe in Salzgrotte
Ein umstrittener und wegen seiner diversen Aktivitäten ausgesprochen schillernder Geschäftsmann aus Hamm steht aktuell wegen einer Serie von massiven sexuellen Übergriffen auf Jugendliche vor dem Dortmunder Landgericht.
Hamm/Dortmund – Sollten sich die Vorwürfe gegen den hinlänglich gerichtserfahrenen und auch vorbestraften Hammer bestätigen, muss der 56-Jährige mit einer sicherlich mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Dem Betreiber einer Salzgrotte und Laienalternativmediziner wird vorgeworfen, zwischen August 2018 und Juni 2019 sich an mehreren Jugendlichen in unterschiedlicher Intensität sexuell vergangen zu haben.
Im Fokus der Vorwürfe von Staatsanwältin Stephanie Rößler stehen dabei massive sexuelle Übergriffe auf zwei zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alte Jungen. Den Jüngeren soll er mit Zustimmung der Mutter auf eine Urlaubsreise mitgenommen und mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt haben. Monatelang soll er den 15-jährigen auf seine Betriebsgelände zu diversen sexuellen Handlungen gedrängt haben, ihn sich mit Geld und Geschenken gefügig gemacht haben.
Laut Staatsanwaltschaft nutzte der Angeklagte die private Notlage des Jungen aus, der im Tatzeitraum erdrückende familiäre Probleme hatte und unter Betreuung des Jugendamtes stand. Das mutmaßliche Opfer habe die sexuellen Übergriffe über sich ergehen lassen, da es fürchtete, ansonsten nicht mehr auf dem Anwesen des Angeklagten geduldet zu werden.
Die Anklageschrift listet diverse weitere Übergriffe auf andere Jugendliche auf, die sich offenbar immer wieder in der Salzgrotte des Hammers aufhielten.
Verteidiger Norbert Velser kündigte nach Verlesen der Anklageschrift an, dass sein Mandant sich fortlaufend an den nächsten Verhandlungstagen zu den einzelnen Vorwürfen äußern werde, ehe die jeweiligen mutmaßlichen Opfer gehört werden.
Das Strafverfahren vor der Jugendschutzkammer am Dortmunder Landgericht wird am 24. April fortgesetzt.