Hammer muss nach Angriff mit Heckenschere ins Gefängnis
Weil er (unter anderem) im September 2020 an Wohnanschriften in Lohauserholz Fahrräder und Werkzeuge hatte stehlen wollen, ist ein 46-jähriger Mann aus Hamm vor dem Schöffengericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Hamm – Der drogenabhängige Deutsche war in jener Nacht von Zeugen gestellt worden und hatte seitdem in Untersuchungshaft gesessen. Ferner hatte er sich im März im Nordring-Park mit Mitarbeitern des Grünflächenamtes angelegt und war mit einer Heckenschere auf diese losgegangen. Einer der städtischen Angestellten hatten damals einen Hieb mit einem Besenstiel abwenden können, der andere wurde getroffen und an der Hand verletzt. Ferner kamen noch einige Ladendiebstähle hinzu.
Der Angeklagte räumte die Taten – soweit er sich erinnern konnte – in der Verhandlung ein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.