Kein weiteres Gutachten im Enkelmord-Prozess
Hamm/Dortmund - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des pensionierten Leiters des Soester Börde-Kollegs, Hans Hellendahl, wird das Dortmunder Schwurgericht kein weiteres psychiatrisches Gutachten einholen.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Meyer wies am Mittwoch den entsprechenden Antrag des Soester Verteidigers Volker Cramer zurück. Nach dem ausführlichen Vortrag des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Reinhold Dannhorn verfüge das Gericht über die nötige eigene Sachkunde, so die Begründung.
Der Verteidiger hatte massive Kritik an der Expertise des Sachverständigen formuliert, hatte dessen fachlicher Eignung angezweifelt und sein methodisches Vorgehen gerügt.
Nach der Ablehnung des Antrages geht das Verfahren gegen den angeklagten 25-jährigen Enkel von Hans Hellendahl aus Soest nun auf die Zielgerade. Am 23. März werden die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gehalten. Am 12. April soll das Urteil verkündet werden.
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Der 25-jährige Soester sitzt seit Juni vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des Mordes vor Gericht. Er soll am 8. Februar 2016 seinen 84-jährigen Großvater in dessen Haus in Ostwennemar mit mehreren Hieben eines Brecheisens erschlagen haben.